frage zum dkv tarif gst - unterschiede zum m-tarif (Private Krankenversicherungen)

anna, Freitag, 05.12.2008, 03:30 (vor 5834 Tagen)

Hallo!

Ich bin zur Zeit bei der DKV im M-Tarif versichert, und überlege, in den GST Tarif zu wechseln. Ich habe im Forum gelesen, dass die neuen BM Tarife einige Leistungen er M Tarife gekürzt/verändert haben, so zum Beispiel wurden Kinderwunschbehandlungen eher den GKV angepasst. (Ich habe schon eine Behandlung mit der DKV gemacht, und will vielleicht noch ein Kind.)

Wie sieht das beim GST Tarif aus? Wird da noch alles so übernommen wie bei den M Traifen, oder ist das auch schon wie bei den neuesten Tarifen?

Ist bei den Leistungen sonst noch ein Unterschied zwischen M und GST Tarifen, ausser dem Selbstbehalt?

Danke! Anna

Re: frage zum dkv tarif gst - unterschiede zum m-tarif

Thomas, Samstag, 06.12.2008, 01:37 (vor 5833 Tagen) @ anna

Der GST baut bedingunsgtechnisch auf den M-Tarifen (nicht mit Vollmed M2 bis M4 zu verwechseln!) auf, er hat faktisch dieselben Bedingungen (dieselben Allgem. Versicherungsbedingungen und nur kleine Unterschiede in den Tarifbedingungen bzgl. Transport zum Arzt, können Sie sich im Internet bei der DKV --> Service --> Downloadcenter runterladen), insofern dürfte es hier keine großen Leistungsunterschiede geben. Es gibt aber interne Abrechnungs- und Leistungsgenehmigungsanweisungen für jeden Tarif bei jedem Versicherer, die natürlich nur die Abrechnungsabteilung kennt und über die sich diese ganz sicher ausschweigen wird! Denn was medizinisch notwendig ist, ist bei Behandlungen, die nicht die Gesundheit eindeutig verbessern, leider immer Auslegungssache!

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