Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet (Private Krankenversicherungen)

Eranthisa, Freitag, 05.12.2008, 23:06 (vor 5834 Tagen)

Einen schönen guten Abend!

Ich erhoffe mir einen Rat, wie ich mich richtig verhalten kann, bevor möglicherweise eine Bombe platzt:

Ich bin Beamtin, habe ein Kind und bin seit 08/07 privat versichert. Ich war letzte Woche wegen Kniebeschwerden beim Orthopäden. Da ich mit meiner PKV schon etwas schlechte Erfahrungen gemacht habe (z.B. Nachfragen zur Krankheitsgeschichte beim Kinderarzt wegen einer absoluten Lappalie), habe ich nun meinen früheren Orthopäden angerufen, wann ich zuletzt wegen Kniebeschwerden bei ihm war. Wie in meiner Erinnerung auch richtig abgespeichert, war das 2002 nach einer Wanderung, also außerhalb des abgefragten Zeitraums von 3 Jahren. Bei der Gelegenheit habe ich nochmal nachgefragt, weswegen ich außerdem von 04 bis 07 in Behandlung bei ihm war. Dabei habe ich erfahren, dass eine Konsultation wegen Rückenschmerzen (Verspannungen) ganz knapp (!!!!) in dem in den Gesundheitsfragen abgefragten Zeitraum lag. Diese Untersuchung habe ich nicht angegeben, weil ich davon ausgegangen war, dass ich schon etwas früher dortgewesen war.
Ich gehe davon aus, dass es angesichts der durchgeführten Untersuchung der Knie (MRT) eine Nachfrage beim Arzt geben wird.
Was kann ich tun? Rechnung selbst bezahlen und stillhalten? Die Angabe nachreichen und auf ein blaues Auge (Risikozuschlag) hoffen? Oder , oder, oder?

Freue mich auf gute Ratschläge.

Eranthisa

Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet

muschbert, Samstag, 06.12.2008, 02:31 (vor 5834 Tagen) @ Eranthisa

soweit ich weiss kann sich ein Versicherer nur auf Leistungsfreiheit oä berufen, wenn eine Kausalität zwischen Anzeigepflichtverletzung und Leistungspflicht besteht; das kann man sicher im VVG nachlesen

Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet

remelius, Samstag, 06.12.2008, 13:40 (vor 5833 Tagen) @ Eranthisa

Rechnungen selbst bezahlen ist nur ein Aufschub.Ich würde mich an meinen Vertreter wendne er soll einen Risikozuschlag aushandeln.LG Remelius

Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet

muschbert, Samstag, 06.12.2008, 17:04 (vor 5833 Tagen) @ remelius

wg. einmal rückenverspannungen vor jahren erhebt doch keiner n risikozuschlag, oder was?

Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet

Natalia Schwarzer @, Samstag, 06.12.2008, 17:16 (vor 5833 Tagen) @ muschbert

Doch leider kommt das immer wieder vor, deshalb einfach ein freundlich formulierte "Nachmeldung" anfertigen und am besten einen aktuellen ärztlichen Befundbericht zufügen, der im Optimalfall die Beschwerdefreiheit bestätigt oder belegt, daß die "vergessene Geschichte" doch noch relevant ist. Und dann leider einfach abwarten, wie die PKV reagiert.
Ist erfahrungsgemäß mit der PKV meist wie mit den Zöllnern bzw. den Jungs vom Finanzamt, eine Selbstanzeige baut böse Verdachtsmomente schon mal ganz wesentlich ab.

Re: Gesundheitsfragen versehentlich unvollständig beantwortet

eranthisa, Sonntag, 07.12.2008, 12:40 (vor 5832 Tagen) @ Natalia Schwarzer

Herzlichen Dank allen für die Antwort! Ich denke, ich werds mit einer Nachmeldung versuchen und das Ergebnis nochmal hier reinstellen, damit ggf. auch andere von der Erfahrung profitieren.

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