Re: darf nicht in KVdR (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 06.12.2008, 12:02 (vor 5833 Tagen) @ Jürgen

Die PKV würde wohl um die 400€ kosten, eine Bedürftigkeit zur weiteren Senkung des Beitrages im Basistarif scheint offensichtlich auch nicht gegeben, also wird der Mindetsatz von schlappen 125€ in der FKVdR erhoben, falls nicht noch weitere Einnahmen (Zinsen, Mieteinnahmen etc.) bestehen. In der KVdR wären es zwar grob gerechnet nur 60€, aber dennoch ein gewaltiger Preisunterschied zur PKV und Entschuldigung auch bei den Freunden von SGB V müssen die Beiträge doch irgendwo her kommen.
400:125:60

KdRdR...Krankenversicherung der Rentner
FKVdR...Freiwillige Krankenversicherung der Rentner


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