Künstliche Ernährung (Private Krankenversicherungen)

Manuel Igney @, Dienstag, 06.10.2009, 15:51 (vor 5529 Tagen) @ PKV-Kenner

Ich habe gerade den Text von (info@besenladen.de) gelesen
und habe zu der Zeile b(...bei den ganz schweren Sachen (künstliche Ernährung) sind auch nicht dabei - aber da schafft eine gute Patientenverfügung Abhilfe.)/b
Ich weiß nicht was der Kollege unter ganz schweren Sachen versteht, aber ich mußte Aufgrund von Divertikeln bereits einmal 14 Tage künstlich ernährt werden und wenn man bedenkt das 30% der Bundesbürger mehr oder weniger schwer unter Divertikeln leidet (das bedeutet nicht das jeder so schwer daran erkrankt, allerdings besteht das Risiko einer schweren Entzündung) ist das nicht mit einer Patientenverfügung zu erledigen. Nach einem Unfall wird man in der Regel auch künstlich ernährt und wer möchte dann nicht weiterernährt werden. (120 und 34 Tage jeweils nach Motorradunfällen, zwei Bekannte von mir)
Da laufen dann schon Kosten auf, das sollte man schon bei Abschluß der PKV beachten oder das Geld einsparen und zur Seite legen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum