Hallo Schnurpser, ich nehme an, daß Du kein Eidgenosse bist, den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hast, andernfalls sähe alles anders aus, als es aktuell noch im SGB V §240 für Deinen Fall nachzulesen ist.
Zum Kassenbeitrag der Ehefrau gilt ab nächstem Jahr jedoch folgendes: Bemessungsgrenze 3600€, davon wird max. das hälftige Einkommen von Dir bei Deiner Frau angerechnet, heißt max. 1800€ mal 14,6% = 262,80€ werden fällig, falls Du ein privatversicherter Angestellter bist. Zur angefragten Ventillösung: lediglich als Selbstständiger könntest Du ein mit mindestens 401€ Gehalt geltendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für Deine Frau schaffen und somit wären Sozialabgaben von insgesamt rund 150€ fällig. Das die Krankenkassen hier besonders nachsehen und alles so ausgestaltet sein muß wie mit einem Fremden ist sicher nachvollziehbar. (Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, eigens Konto etc.) Fragen? e-mail