GKV nach Heirat (Private Krankenversicherungen)

Schnurpser @, Mittwoch, 10.12.2008, 12:24 (vor 5829 Tagen)

Hallo,
ich habe da mal eine Frage:
Ich (Mann) bin PKV versichert. Meine Partnerin mit unserer Tochter bei der Barma GKV (Hausfrauentarif) versichert.
Nun heiraten wir noch am 30.12.2008
Wie verhält sich das nun nach der Heirat? Darf sie weiterhin so versichert bleiben oder müssen wir etwas beachten. Wenn ja was für Möglichkeiten haben wir dann?
Gruss
Schnurpser

Re: GKV nach Heirat

Czauderna, Mittwoch, 10.12.2008, 13:18 (vor 5829 Tagen) @ Schnurpser

Hallo,
da kann sich evtl. einiges ändern. Liegen Sie beispielsweise
mit Ohrem Einkommen über der Bemessungsgrenze dann hat ihre Tochter keinen Anspruch mehr auf die kostenfreie Familienversicherung bei Ihrer Ehefrau. Liegen Sie darunter dann bleibt die Familienversicherung bestehen.
Auch die Beitragshöhe Ihrer Ehefrau wird sich u.U. ändern.
Ab dem 01.01.2009 gelten neue Einstufungsrichtlinien für freiwillig Versicherte in der GKV - da kann es dann durchaus möglich sein dass sich der Beitrag für Ihre Familie erhöhen wird gegenüber dem jetzigen Betrag.
Gruss
Czauderna

Re: GKV nach Heirat

Schnurpser @, Mittwoch, 10.12.2008, 15:14 (vor 5829 Tagen) @ Czauderna

Hallo,
danke für die Antwort.
Also ich liege über der Bemessungsgrenze.
Momentan ist es so, dass unsere Tochter mit bei Ihr über Die Barmer versichert ist.
Gäbe es hier denn eine günstige Lösung. Oder wird man durch die Heirat diesbezüglich benachteiligt?
Gruss
Schnurpser

Re: GKV nach Heirat

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.12.2008, 16:13 (vor 5829 Tagen) @ Schnurpser

Hallo Schnurpser, ich nehme an, daß Du kein Eidgenosse bist, den gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hast, andernfalls sähe alles anders aus, als es aktuell noch im SGB V §240 für Deinen Fall nachzulesen ist.
Zum Kassenbeitrag der Ehefrau gilt ab nächstem Jahr jedoch folgendes: Bemessungsgrenze 3600€, davon wird max. das hälftige Einkommen von Dir bei Deiner Frau angerechnet, heißt max. 1800€ mal 14,6% = 262,80€ werden fällig, falls Du ein privatversicherter Angestellter bist. Zur angefragten Ventillösung: lediglich als Selbstständiger könntest Du ein mit mindestens 401€ Gehalt geltendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis für Deine Frau schaffen und somit wären Sozialabgaben von insgesamt rund 150€ fällig. Das die Krankenkassen hier besonders nachsehen und alles so ausgestaltet sein muß wie mit einem Fremden ist sicher nachvollziehbar. (Arbeitsvertrag, Urlaubsanspruch, eigens Konto etc.) Fragen? e-mail

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