Besondere Vereinbarungen im Vertrag (Private Krankenversicherungen)

Stella, Mittwoch, 10.12.2008, 20:00 (vor 5829 Tagen)

Ich habe gerade ein großes Problem:
Ich habe heute einen Vertrag bei der Debeka unterschrieben und die KFO-Behandlung angegeben, in der ich mich gerade befinde (noch bis April 09), dazu einen HKP. Der gute Mann der Debeka sagte mir, ich würde dann wohl eine Mitteilung der Leistungsabteilung bekommen, dass die begonnene Behandlung von der Leistung ausgeschlossen wird - mehr nicht! So weit so gut, damit bin ich einverstanden.

Aber: Jetzt habe ich nochmal meinen Versicherungsantrag durchgelesen, und der Debeka-Mann hat unter "Besondere Vereinbarungen" eingetragen:
"Für die Behandlung wegen Kiefermissbildung und/oder Zahnfehlstellung wird der Leistungsanspruch nach Tarif Z auf jährlich den Betrag begrenzt, der für die Hauptversicherung nach Tarif P als Jahreshöchstsatz gilt..." Im Büro konnte ich in das nicht so schnell nachvollziehen oder bemerken und wurde auch nicht daraufhingewiesen.

Für mich heißt das soviel, wie: er hat für die Versicherung Geld gespart, indem er von sich aus meine KFO-Leistungen auf 100 Euro jährlich für die Vertragsdauer von 2 Jahren begrenzt hat! Sehe ich das richtig? Bitte wirklich um Hilfe!
Mit solchen Bedingungen wäre ich natürlich keinesfalls einverstanden, da sie ja nichtmal von der Debeka-Hauptstelle kommen, sondern nur von dem Vertreter!

Ich weiß, ich kann 14 Tage vom Vertrag zurücktreten, wenn ich die Unterlagen erhalten habe. Kann ich auch sofort den Antrag zurückziehen, ohne dass er überhaupt bearbeitet wird? Das würde ich nämlich unter diesen Voraussetzungen sofort tun.

Bin im Moment wirklich völlig verunsichert und hoffe auf hilfreiche Beratung! Vielen Dank schon mal!

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

PKV-Kenner @, Mittwoch, 10.12.2008, 21:39 (vor 5828 Tagen) @ Stella

Hallo,

es ist nicht unüblich, das Vertreter (oft im Zahnbereich) Annahmerichtlinien der Gesellschaften sofort im Antrag mit dokumentieren und umsetzen. Es gibt dort je nach Unternehmen Ausschlüsse oder summenmäßige Leistungsbegrenzungen (z.B. 2 fehlende Zähne=MaxLeistung von 2000 Euro in den ersten 3 Jahren...), die entweder der Vertreter sofort dokumentieren kann oder Sie als Angebot nach Risikoprüfung bekommen - das verkürzt lediglich die Antragswege. Es muss aber mit dem Kunden darüber gesprochen werden, was in Ihrem Fall wohl nicht geschah (woher sonst der Ärger)...

Aber warum unterschreibt ihr alle bei der Debeka? Kur und Hilfsmittel sind eine Katastrophe und da könnte man viel benötigen bei der richtigen Krankheit!!!

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 10.12.2008, 22:59 (vor 5828 Tagen) @ PKV-Kenner

dito!

Wenn schon abspringen, dann richtig. Warum also nicht warten, bis die KFO abgeschlossen ist? Keiner würde ein Auto mit gedrosseltem Motor kaufen.

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

Stella, Donnerstag, 11.12.2008, 00:23 (vor 5828 Tagen) @ Joachim Röhl

Ok, ich wusste nicht, dass das so gängige Praxis ist, aber richtig: ich wurde nicht darüber informiert.
Desweiteren denke ich, ist es ein Unterschied, ob ich nach meiner laufenden KFO-Behandlung (also ab Mai oder so) wieder Anspruch auf KFO hätte, was mir ja eigentlich so vom Berater mitgeteilt wurde, oder ob er von sich aus KFO-Leistung für die gesamte Vertragslaufzeit quasi ausschließt (nur 100 Euro pro Jahr). Liege ich da falsch?
Der Vergleich mit den 2 fehlenden Zähnen und der folgenden Summenbegrenzung im Zahnersatz ist meiner Meinung nach nicht ganz zutreffend, da die 2 Zähne sich ja nicht von selbst ersetzen und irgendwann sicherlich zu Lasten der Versicherung gehen. Meine Zähne werden jedoch nach der KFO perfekt sein und ich möchte nicht von KFO-Leistung ausgeschlossen werden, wenn sich neuer Bedarf ergibt, evtl. auch bei Unfall.

Ich habe auch überlegt zu warten, bis die KFO abgeschlossen ist, allerdings kann ich dann keine Beihilfe in Anspruch nehmen, da ich Beamtin auf Widerruf werde.
Und Debeka, musste nicht unbedingt sein, aber sollte doch mit BE ganz gut sein und Barmenia, die noch im Rennen war, war fast 60% teurer.

Bitte klärt mich auf, falls ich hier total falscher Meinung bin!

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

Thomas, Donnerstag, 11.12.2008, 05:06 (vor 5828 Tagen) @ Stella

Der Debeka-Ausbildungstarif ist noch mehr ein Lockvogeltarif als die der anderen Versicherer! Lassen Sie sich die Beiträge als Beamter auf Probe/Lebenszeit durchrechnen mit einem 2 Jahre höheren Eintrittsalter, dann sehen Sie wieviel Sie auf Dauer zahlen müssen.

Außerdem sollten Sie bedenken, dass die Debeka nur im Anwärtertarif 6 Monate Beitragsrückerstattung gewährt als Lockvogelangebot, in den Normaltarifen sind es dann nurmehr 4 Monate.

Zur Beihilfe: Die Beihilfe zahlt die KFO analog zur GKV, also faktisch nie bei über 18-jährigen mit Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr, es sei denn in Kombi mit einer Kieferchirurgie.

Und sollten Sie bisher in einer PKV gewesen sein, die Ihnen die KFO bezahlt hat, dann bleiben Sie bei denen, Beamten-Herdentrieb zur Debeka hin oder her!

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

Gast, Donnerstag, 11.12.2008, 11:22 (vor 5828 Tagen) @ Thomas

ja, aber 4 monate ist doch immer noch sehr gut. bei barmenia gibt"s nur einen nach einem jahr leistungsfreiheit...

Nachfrage an Thomas

Stella, Donnerstag, 11.12.2008, 14:52 (vor 5828 Tagen) @ Thomas

Ich weiß, dass die Beihilfe KFO nur mit Kieferchirurgie bezahlt. Ich bin ja momentan in der GKV und zahle dewegen auch alles aus eigener Tasche.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich möchte nicht, dass die PKV mir die laufende Behandlung zahlt! Ich möchte nur, sobald diese fertig ist, als "gesund" betrachtet werden, und das ist ja scheinbar laut meinen Besonderen Vereinbarungen nicht der Fall, obwohl mir der Vertreter das zugesagt hatte.

Oder habe ich den Satz aus meinem Antrag, den ich im ersten Beitrag zitiert habe, falsch verstanden? Können Sie mir zu diesem Satz etwas sagen?

Wenn ich mir z.B. gerade ein Implantat auf eigene Kosten machen lasse, kann die Versicherung doch auch nicht Implantate für die ganze Vertragslaufzeit ausschließen, oder?

Ich tendiere gerade wirklich dazu, den Antrag zu widerrufen und zur Barmenia zu gehen!

Re: Nachfrage an Thomas

PKV-Kenner @, Freitag, 12.12.2008, 02:22 (vor 5827 Tagen) @ Stella

Auch wenn Sie mich nicht fragen - eine kurze Antwort...

Einmal abgesehen, was Sie vom Vermittler im Antrag "eingeschrieben" bekommen haben, zählt das Angebot des Versicherers... ob nun in Form einer Police, eines Angebotes oder einer geforderten Willenserklärung zum Sachverhalt Ihrerseits...

Ich würd nun nix überstürzen und einmal die Post der Debeka abwarten (obwohl der Widerruf keine schlechte Idee ist - in Bezug darauf, das Sie sich einen "gescheiten" Tarif suchen)

Stellen Sie aber bei Ihren Entscheidungen ihren folgenden Berufsweg entgegen... ist das "Lockangebot" der Debeka nur auf den begrenzten Beamtenstatus entscheidend... dann würde ich nicht weiter "rühren".

Sind Sie sich aber "sicher" einmal langfristig Beamte zu bleiben, sollten Sie doch noch einmal prüfen!

Re: Besondere Vereinbarungen im Vertrag

Stella, Freitag, 12.12.2008, 20:38 (vor 5827 Tagen) @ Gast

@PKV-Kenner
So war das nicht gemeint. Danke, dass Sie trotzdem geantwortet haben, bin für jeden Rat dankbar.
Ich bin quasi nur in Eile, weil ich den Vertrag gerne noch in diesem Jahr unter Dach und Fach hätte. Mir wurde gesagt, ich müsste auf jeden Fall bis 17.12. unterschrieben haben, damit der Vertrag noch dieses Jahr durchgehen kann. Deshalb weiß ich nicht, ob ich noch die Zeit habe, auf die Antwort der Debeka zu warten. Ich bin mir jetzt eigentlich sicher, den Antrag zu widerrufen.

Evtl. möchte ich bei der Versicherung, für die ich mich jetzt nicht entscheide (Debeka oder Barmenia), eine Anwartschaft für den Beamten-Haupttarif abschließen, wenn es möglich ist, um mir für später beide Optionen offenzuhalten.

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