Re: Gesundheitsfragen an den Dienstherren? (Private Krankenversicherungen)
Der Amtsarzt kann je nach Rechtslage in vielen Bundesländern Daten der Beihilfe oder des Dienstherrn erhalten, d.h. die Beihilfe oder der Dienstherr veranlasst vor einer Verbeamtung auf Lebenszeit noch einmal eine Gesundheitsprüfung, z.B. wenn Diagnosen auf Arztrechnungen gegen eine Lebenszeitverbeamtung sprechen oder der Krankenstand pro Jahr eine gewisse Grenze überschreitet. Ob Sie dann den Amtsarzt z.B. auf einem Fragebogen des Gesundheitsamts über Ihren Gesundheitszustand anlügen wollen, müssen Sie selber wissen, wenn die Sachlage durch später eingesandte Rechnungen an die Beihilfe auffliegt. Wollte man dies verhindern, müsste man in der GKV bleiben und die Beihilfe nicht nutzen.
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- Gesundheitsfragen an den Dienstherren? -
Manfred,
11.12.2008, 17:42
- Re: Gesundheitsfragen an den Dienstherren? -
PKV-Kenner,
12.12.2008, 01:42
- Re: Gesundheitsfragen an den Dienstherren? - Thomas, 12.12.2008, 03:34
- Re: Gesundheitsfragen an den Dienstherren? -
PKV-Kenner,
12.12.2008, 01:42