Re: Alte Oldenburger / SDK (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 19.12.2008, 17:27 (vor 5820 Tagen) @ Der_Fager

Auch hier wieder ein Hinweis:

Es gibt auch beihilfeberechtigte Nicht-Beamte, so z.B. Soldaten, Richter (Sind beide keine Beamten!) sowie die aussterbende Spezies der beihilfeberechtigten Lebenszeitstaatsangestellten und der Dientsordnungsangestellten (kurz DO-Angestellte) der AOKen und der Rentenversicherung. Die sind natürlich auch im Beihilfetarif!
Was jetzt die Debeka-Presseabteilung zu den Beamten dazuschlägt und was nicht, sei dahingestellt. Die beihilfeberechtigten Staatsangestellten verlieren jedenfalls ihre Beihilfeberechtigung mit der Verrentung (wurde deshalb auch ab Ende der 90er sukzessive bei Neueinstellungen abgeschafft), ebenso Zeitsoldaten mit dem Ausscheiden, und diese müssen dann in einen 100%-Tarif umversichert werden bzw. sind dort bereits auf Altersrücklage versichert bzw. haben einen 50% aktiv-Tarif + 50% Anwartschaft, wenn keine Rückkehr in die GKV möglich ist.


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