BS-Änderungen zum 1. Oktober 2008 (Gesetzliche Krankenkassen)

Ärwiehn, Donnerstag, 02.10.2008, 17:41 (vor 5901 Tagen)

Es werden immer mehr Erhöhungen - klar, jetzt kündigt sicher kaum noch jemand + die erhöhenden Kassen fühlen sich bestimmt ganz besonders clever (und sind ganz besonders mies):

AOK Baden-Württemberg auf 15,1 (14,5)
BKK Diakonie auf 14,4 (13,8)
BKK Gothaer auf 14,2 (16,3; Fusion zur Deutschen BKK)
BKK Karl Mayer auf 13,1 (11,9)
BKK mhplus auf 14,6 (13,8)
BKK Miele auf 13,8 (12,3)
BKK Signal Iduna auf 14,3 (13,5)
BKK UPM auf 14,0 (13,2)
BKK Vorwerk & Co. auf 13,9 (13,8; Fusion zur BKK ALP plus)
BKK Westfalen-Lippe auf 14,8 (14,3)
IKK Südwest-Direkt auf 12,9 (12,3)
IKK Südwest-Plus auf 14,9 (14,2)

Bin mal gespannt, wieviele noch folgen ... im Oktober ... im November ... wann auch immer ...

Der Ärwiehn.

Re: BS-Änderungen zum 1. Oktober 2008

Schantahl, Donnerstag, 02.10.2008, 18:02 (vor 5901 Tagen) @ Ärwiehn

Wenn juckt das wenn ab 01.01.09 eh alle mehr zahlen müssen?

Schätzer legen Vorschlag für Kassen-Beiträge vor

Einem Patienten wird von einer Ärztin das Herz abgehört.
GroßansichtGroßansicht

Bonn/Berlin (dpa) - Auf Millionen Beitragszahler kommen zum Start des Gesundheitsfonds in drei Monaten Mehrbelastungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu.

Vor der Entscheidung über den ersten Einheitssatz in der Geschichte der Krankenversicherung erwarteten Kassenexperten und Forscher einen Wert von rund 15,5 Prozent. In diesem Fall müssten rund 92 Prozent der Kassenmitglieder mehr zahlen als heute, 7,5 Prozent weniger. Die Entscheidung liegt bei der Bundesregierung auf Basis einer Expertenschätzung. Das Ringen des zuständigen Schätzerkreises dauerte am Donnerstag länger als geplant.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Josef, Donnerstag, 02.10.2008, 21:38 (vor 5901 Tagen) @ Schantahl

Hallo,

4-5 bundesweit geöffnete Kassen erhöhen dieses Jahr, kennt jemand Namen?

Zitat:
Nach Angaben des Bundesversicherungsamts wird die Krankenversicherung sogar noch vor dem Jahresende für Hunderttausende teurer. Erstmals wird ein Rekordbeitragssatz von im Durchschnitt 15 Prozent erreicht. Hintergrund ist das Bemühen einiger Kassen, noch vor der Einführung des Einheitsbeitrags zusätzliches Geld zu mobilisieren. Vier bundesweit tätige Krankenkassen hätten Beitragserhöhungen vor Jahresende beantragt, sagte ein Sprecher des BVA. Bei einer weiteren sei ein solcher Antrag in der Debatte.
Zitatende
Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,582041,00.html

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Gerd @, Montag, 06.10.2008, 18:00 (vor 5897 Tagen) @ Josef

Hallo, ich habe heute von der MHPLUS eine Info bzgl. Beitragserhöhung zum 1.10.08 bekommen. Das kann doch nicht Rechtens sein rückwirkend die Beiträge zu erhöhen? Ich plane Einspruch zu erheben.

Einspruch gegen Beitragserhöhung

Shoppingqueen, Montag, 06.10.2008, 19:37 (vor 5897 Tagen) @ Gerd

Hallo Gerd,

dagegen kann man keinen Einspruch einlegen. Und doch: Es ist rechtens.
Wieso bekommst du die Erhöhung denn rückwirkend - Deine Beiträge für Oktober sind doch noch gar nicht fällig?

So ist es eben bei den Krankenkassen. Und ich verrate Dir noch was: Die nächste Erhöhung kommt am 1.1.09 - garantiert!

LG, Shops

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Janni, Montag, 06.10.2008, 21:33 (vor 5897 Tagen) @ Gerd

Erspare Dir die Mühe. Es ist rechtens.

-

-, Samstag, 29.11.2008, 17:46 (vor 5843 Tagen) @ Gerd

Dieser Beitrag wurde auf Wunsch des Autoren gelöscht. D. Red.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Tom, Sonntag, 30.11.2008, 10:09 (vor 5842 Tagen) @ -

Das ist grundätzlich rechtens.

Die Frage ist nur, WARUM es zu dieser Nachzahlung kam. Dies ist aus Deinen Ausführungen nicht zu erkennen. Verspätet eingereichter Einkommensnachweis? Existenzgründer ab Dez. 2007 gewesen?

Es gibt hier viele Konstellationen. Einfach so aus dem Bauch heraus wird keine Krankenkasse sagen, man muß rückwirkend mehr Beitrag bezahlen.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Susanne Lichte @, Sonntag, 30.11.2008, 15:54 (vor 5842 Tagen) @ Tom

Hallo und vielen Dank für die prompte Antwort!
Aber ja, die Tücke steckt wie immer im Detail. Hier die Einzelheiten:

Begründet wird die Nachforderung mit der Tatsache, dass der Existenzgründerzuschuss für den Betroffenen im Dez 07 auslief.
Die damit einhergehende Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nahm die Kasse aber erst jetzt, quasi ein Jahr später, vor. Dabei wurde sie bereits im November 07 auf das Ende des Existenzgründerzuschusses hingewiesen und um eine entsprechende Einstufung gebeten.
Seither wurde die o.g. BBG zugrunde gelegt und mit ermäßigten 13,6% berechnet - bis eben zu besagter "Beitragsveränderung", die jetzt im November einging:
Fragen:
Ist es rechtens, dass die Kasse nach einem Jahr Nachforderungen stellen kann, wenn ihr die ordnungsgemäß. über Veränderungen informiert wurde?
Ist es rechtens, dass die Kasse Jahr gebraucht, um einen aktuellen Abrechnungsstand herzustellen, und der Betroffen innerhalb von 2 Wochen den nachgeforderten Betrag zahlen muss? - Zumal, wenn es sich um ein Mitglied mit nachweislich geringem Einkommen handelt?

Wenn Sie dazu noch einen Tipp bzw. eine rechtliche Einschätzung geben könnten, wäre ich sehr dankbar.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

name, Montag, 01.12.2008, 07:31 (vor 5841 Tagen) @ Susanne Lichte

wurdest Du vor der Nachberechnung angehört?

§ 45 SGBX

Hier liegt ja wohl offensichtlich weder arglistige Täuschung, Falschangaben o.ä. vor.

m.E. dürfte die Kasse den Bescheid nur für die Zukunft aufheben, d.h. nur den laufenden Beitrag neu berechnen.

Noch besser wäre es, wenn Du zwischenzeiltich weitere Bescheide wegen Beitragssatzanpassungen bekommen hast (z.B. Pflegeversicherung), die noch mit der alten Berechnungsgrundlage rechnen!

Ich würde so argumentieren:

"Ich habe Ihnen am.... sämtliche erforderlichen Unterlagen zukommen lassen und bin meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Eine Neuberechnung geschah nicht. Insofern konnte ich davon ausgehen, dass mein Beitrag konstant bleibt. Mit Bescheid vom.... teilten Sie mir ferner den neuen Beitrag unter Berücksichtigung des neuen Beitragssatzes zur Pflegeversicherung mit. Auch hier legten Sie die bisherigen Einnahmen i.H.v. .... zugrunde. Daher habe ich auf den Bestand des Bescheides vom .... vertraut. Eine jetzige Rückforderung wäre für mich außerdem mit unzumutbaren Nachteilen verbunden.

Einzige möglichkeit der Kasse wäre ggf. das Argument, dass Du die Fehlerhaftigkeit des alten Bescheides kanntest und somit mit einer Nachforderung rechnen musstest.

Und das größte Problem ist vor allem, dass der Widerspruch zurückgewiesen wurde. Da bleibt ja fast nur noch die Klage.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

susanne lichte @, Montag, 01.12.2008, 13:33 (vor 5841 Tagen) @ name

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Leider nützt das alles nix. Das Verfahren der Krankenkasse ist völlig rechtens. Das hat uns inzwischen auch ein Rechtsanwalt bestätigt. Unglaublich aber leider wahr.
Trotzdem, nochmal vielen Dank für Hilfe.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

name, Montag, 01.12.2008, 14:19 (vor 5841 Tagen) @ susanne lichte

Recht ist nicht immer gerecht :)

Am Ende wird man als Krankenkasse den Versicherten immer beweisen können, dass sie die Fehlerhaftigkeit des Bescheides kannten. Somit kannst Du nicht auf den Bestand des Bescheides vertrauen. Da hilfts auch nichts, dass Du das vor 1 Jahr hingeschickt hast. Beiträge verjähren erst nach 4 Jahren...

Ratenzahlung vereinbaren!

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

Susanne Lichte @, Montag, 01.12.2008, 18:29 (vor 5841 Tagen) @ name

Ratenzahlung vereinbaren - Ja, genau das tun wir nun. Aber auch das ist nur auf Kulanzbasis durch die Kasse zu genehmigen. Sie muss das nicht. Und die erste Antwort lautete: "Eigentlich machen wir das nicht". Aber nun prüfen sie - immerhin.

Re: 4-5 bundesweite Kassen erhöhen noch 2008

name, Dienstag, 02.12.2008, 07:41 (vor 5840 Tagen) @ Susanne Lichte

ja ja "eigentlich" nicht. ;)

Für die ist auch nur wichtig, dass sie überhaupt an das Geld kommen. Wenn Du sagst, Du hast so viel Geld nicht flüssig, könnten sie natürlich mahnen und vollstrecken etc.

Das kostet aber Zeit und Geld und weiteren Ärger mit Dir. Ich denke schon, dass sie das machen. Dann ist der Fall vom Tisch.

Wenn nicht, drohe mit Kündigung...

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum