Re: Kind zu Mann oder Frau (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Donnerstag, 18.12.2008, 14:25 (vor 5824 Tagen) @ Klaus Klein

Hallo,
wenn man das so sehen würde, hätte die Frau nur Einkommen innerhalb der Mutterschutzfrist und das wäre schon niedriger
als das des Ehegatten. Maßgebend für den Familienhilfeanspruch sind die Verhältnisse vor Beginn der Schutzfrist - endet das
beschäftigungsverhältnis dann wird neu beurteilt und dann kann es
natürlich sein dass die Kinder keinen Familienhilfeanspruch mehr haben und man sich dann entscheiden muss ob freiwillig GKV oder PKV.
Gruss
Czauderna


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