PKV: Schweigepflicht und Datenschutz (Private Krankenversicherungen)

Markus S. @, Dienstag, 16.12.2008, 10:30 (vor 5827 Tagen)

Guten Tag,

Ich habe kürzlich angefangen, mich über PKVs zu informieren und stelle fest, dass jede mir bekannte Versicherung verlangt, dass ich Ärzte, die mich in den letzten Jahren behandelt haben, von der Schweigepflicht entbinde. Während das natürlich für die Feststellung meines Gesundheitszustandes gerechtfertigt erscheint, halte ich es doch für nicht angemessen, dass hier 10 Jahre in die Vergangenheit geschaut wird und es scheinbar kaum Richtlinien gibt, unter welchen Voraussetzungen welche Informationen vom Versicherer angefordert werden dürfen und wie diese weiter verarbeitet werden. Mit dieser Meinung bin ich scheinbar nicht ganz alleine, s. https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/versentb.htm

Meine Frage ist nun: Kennt jemand einen Versicherer, der die Privatsphäre seiner Kunden mehr achtet als andere, d.h. zum Beispiel nur eine Schweigepflichtentbindung für die vergangenen 5 Jahre verlangt und mich informiert, wenn er Daten von meinen Ärzten anfordert? In Zeiten der Datensammler und -händler finde ich es im Sinne der Transparenz wichtig zu wissen, wer persönliche Daten von mir besitzt und an wen weitergegeben hat.

Danke schon im Voraus für Ihre Bemühungen.
Markus S.

Re: PKV: Schweigepflicht und Datenschutz

Thomas, Dienstag, 16.12.2008, 23:15 (vor 5826 Tagen) @ Markus S.

Der Link ist zwar ein guter Hinweis auf die (hoffentlich und nicht nur vermeintlich) kapitalstarken Versicherer, aber waren es nicht gleichen Ratingagenturen, die Lehman noch Tage vor dem Konkurs hochjubelten und das desaströse US-Immobiliengeschäft als solide bezeichneten?

Deshalb bitte v.a. auf Bedingungen achten, denn die werden auch bei einer Pleite von der Auffanggesellschaft garantiert. Der Aufbau einer gesonderten Altersrücklage außerhalb der KV wäre z.B. auch ein Alternative, wenn man sich ganz bewusst auf die HUK einließe! Aber nur jetzt und dann immer billig gibt es leider nicht!

Re: PKV: Schweigepflicht und Datenschutz

Thomas, Dienstag, 16.12.2008, 23:27 (vor 5826 Tagen) @ Thomas

Sorry falsche Antwort zu dem falschen Thread.

Einzige Lösung für Ihre Sorgen wäre eine Versicherung, die Sie vorher selbst durch Ärzte durchcheckt ohne Akten anzufordern, so z.B. KarstadtQuelle Premium. Damit ist eine Schweigepflichtentbindung für die Vergangenheit irrelevant. Bei einer solchen Untersuchung kommt aber meist noch mehr raus als alle das, was in den Akten steht, denn wer suchet, der findet!

Re: PKV: Schweigepflicht und Datenschutz

Gast, Mittwoch, 17.12.2008, 12:56 (vor 5826 Tagen) @ Thomas

zu beachten ist aber auch, dass nach dem neuen VVG sowieso nur relevant ist, wonach auch explizit im antrag gefragt wurde; das sind ambulant ja meistens nur 3 jahre

Re: PKV: Schweigepflicht und Datenschutz

Markus S., Mittwoch, 17.12.2008, 14:38 (vor 5826 Tagen) @ Thomas

Danke für Ihre Antworten!

Thomas:
Bei einer weiteren Recherche bin ich gestern ebenfalls auf die Premium Direkt von Karstadt Quelle aufmerksam geworden. Leider ist es eben tatsächlich ungewiss, was bei einer solchen Untersuchung herauskommt. Ich fühle mich zwar gesund, aber das heißt ja nichts.

Die Frage wäre dann, was mit den Untersuchungs-Ergebnissen passiert - werden mir diese ausgehändigt, oder gehen sie direkt an den Versicherer ohne mir die Möglichkeit zu geben, im Fall eines "schlechten" Ergebnisses auf die Weitergabe und die Versicherung bei Karstadt Quelle zu verzichten? Ich werde das in Erfahrung bringen.

Gast:
Ich habe gesehen, dass die meisten Versicherer nur nach Erkrankungen der vergangenen drei Jahre fragen, aber trotzdem "zur Risikobeurteilung" eine Schweigepflichtentbindung über die letzten 10 Jahre fordern. Das sieht für mich so aus, als wären eben doch doch die letzten 10 Jahre relevant. Zumindest werden Daten über den gesamten Zeitraum von 10 Jahren erfasst.

Re: PKV: Schweigepflicht und Datenschutz

Gast, Mittwoch, 17.12.2008, 21:55 (vor 5825 Tagen) @ Markus S.

ja, das mit den 10 jahren stimmt. aber die dürfen nicht risikozuschläge o. ä. erheben für dinge, die nicht gefragt wurden. das war früher mal anders, ist jetzt aber nach dem neuen vvg nicht mehr so. müsste man mal genau nachlesen...

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum