Re: altersfrage: wechsel mit 50 in pkv? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 21.12.2008, 18:05 (vor 5821 Tagen) @ maria foerster

Private Krankenvollversicherungen (=substitutive KV, d.h. ersetzt die GKV komplett) und private Zusatzversicherungen (=nicht-substitutive KV), die nach Art einer Lebensversicherung geführt werden (=Altersrücklagen bilden), sind nach dem Versicherungsvertragsgesetz nach § 206 Abs. 1 und 2 nicht ordentlich kündbar durch den Versicherer, alle anderen Versicherungen können nur innerhalb der ersten drei Jahre gekündigt werden.
Viele PKVen haben zudem einen Kündigungsverzicht in ihren Bedingungen für alle Tarife festgelegt.

Eine Kündigung einer Zusatz-PKV kann dann nach dem Gesetz nur dann passieren, wenn Sie Ihren Beitrag pünktlich zahlen oder bei den Gesundheitsfragen gelogen oder etwas verschwiegen haben (bitte hierzu als GKV-Versicherte immer eine Kopie der Arztakten inkl. aller zur Abrechnungsoptimierung durch Ärzte angegebene Diagnosen geben lassen, die dann natürlich durch den entsprechenden Arzt per Attest auch widerrufen werden können und in der Akte gestrichen werden können - die Zusatz-PKV interessiert sich schließlich nicht für GKV-Abrechnungsoptimierung und -betrug, solange man diese Scheindiagnosen nicht braucht um Sie aus der PKV rauszuwerfen).
Diese Bedingungen gelten auch für Zusatz-PKV-Partnertarife der GKVen, die aber nicht besser sein müssen als die am freien Markt und rechtlich bis auf einen Gruppentrarifsbeitrag keine Vorteile haben, v.a. dann nicht, wenn der Versicherer eh einer der teuersten und einer der rigideren bzgl. der Erstattung in Deutschland ist und im Gruppentarif u.U. die Konkurrenz am freien Markt kaum preislich und in den Bedingungen schlagen kann.
Die Wahltarife der GKVen können sofort abgeschafft werden, wenn dies eine neuen Regierung will, die GKV es will oder die Aufsichtsbehörde wegen einer Falschkalkulation des Tarifs dies fordern, da die nicht wahltarifversicherten GKV-Versicherten nie die wahltarifversicherten quersubventionieren dürfen. Wie dies bei den GKV-Tarifen, die keine Altersrücklage und keine Risikoprüfung vorsehen auf Dauer funktionieren soll, muss man sehen! Entweder kollabieren diese oder werden im Alter unbezahlbar!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum