Kassenärztliche Vereinigung BaWü (Gesetzliche Krankenkassen)

Robert @, Montag, 06.10.2008, 15:12 (vor 5893 Tagen)

Hallo Welt,

die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg ist vom Gesetzgeber mit dem Einzug der Zuzahlung bei zahlungssäumigen Versicherten beauftragt worden. Nun habe ich eine Mitteilung erhalten, wonach ich die Gebühr für einen Praxisbesuch Ende Januar nicht gezahlt haben soll. Habe ich aber, und zwar einen Tag nach dem Besuch per Überweisung, Kontoauszug vorhanden. Diejenige Praxis ist inzwischen geschlossen; wann sie geschlossen wurde, weiß ich leider nicht. Für mich denkbar wäre jedoch, dass die Praxis die ausgebliebene Zahlung fälschlicherweise an die KV gemeldet hat, weil sie halt ihr eigenes Konto nicht durchschaut hat. Kann ja mal vorkommen.

Frage ist aber nun: Von der KV wurde geschrieben "Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz sollen die Versicherten zur Aufklärung des Sachverhaltes mitwirken. Bei fehlender Beteiligung müssen sich die Versicherten u.U. im nachfolgenden Vollstreckungsverfahren Nachteile zurechnen lassen."

Wo kann ich dies nachlesen? Meine Auffassung ist, dass ich völlig unbeschadet bis zur amtlich zugestellten Ankündigung des Vollstreckungsverfahrens warten kann (man hat dann ja 2 Wochen Zeit sich zu äußern) und _erst dann_ den Zahlungsnachweis erbringen muss.

Warum jedoch sagt die KV, man handele sich Nachteile ein, wenn man sich nicht frühzeitig "beteiligt"??? Falls dies zutreffend ist: _Welche_ Nachteile hat dies zur Folge und _wo_ kann ich das nachlesen?

Noch etwas: Die KV ist zum Einzug der Zuzahlung bei __zahlungssäumigen__ Versicherten verpflichtet. Demnach ist die ja für mich überhaupt nicht zuständig, denn ich habe die Zahlung ja geleistet... Oder?

Danke!


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