Re: Vertagskündigung PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 21.12.2008, 18:28 (vor 5821 Tagen) @ Jabo

Das gilt nur bei einer abhängigen Beschäftigung ohne Beihilfeberechtigung! Das entfällt bei Ihnen z.Z., da Sie selbständig sind.

Zum Basistarif: Na klar, der soll unattraktiv gemacht werden. Ob diese Preise ab 1.1. die Versicherungsaufsicht dauerhaft mitmachen wird, hängt von der tatsächlichen Belastung des Tarifs durch Kranke, Spätversicherte und Pleitiers ab! Und natürlich vom Steigerungssatz - den Ärzten war das bisherige Angebot ja zu niedrig. Ich habe die Sache aber nicht weiter verfolgt, da ich mit diesem Tarif bisher noch nie praktisch in Kontakt kam und das immer für mich mehr eine Frage der Auswirkungen der Normaltarife war. Insofern bin ich über Rückmeldungen zur Realität des Basistarifs hier im Forum durchaus dankbar!


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