Re: Kostenerstattungsverfahren (Private Krankenversicherungen)

Reinhard, Dienstag, 30.12.2008, 18:06 (vor 5812 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Stefanie!

Ich hatte mich vor einiger Zeit auch über dieses Thema informiert. Für den Zahnbereich würde ich keine Kostenerstattung wählen, sondern Ergänzung per ARAG Z100. Kostenerstattung wählt man dann nur für den ambulanten Bereich, womit man Medikamente, Hilfsmittel etc. wie bisher über die Kasse bezieht.
Ich hatte damals in die engere Wahl genommen: BKKK-A der Barmenia, AKK von r+v, arag 183. Es gibt auch noch privatpraxis von sdk. die tarife waren gar nicht so einfach zu finden...

Stationäre Zusatztarife hat eigentlich fast jeder im angebot, wobei einige sagen, es ist besser ambulanten und stationären tarif beim gleichen versicherer zu haben, da die sich dann seltener darauf berufen, dass man unnötig einen stationäre behandlung wählt.

Gruß, Reinhard


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