Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Montag, 22.12.2008, 17:21 (vor 5823 Tagen) @ Roger

Bezug von Arbeitslosengeld führt zwar zur Versicherungspficht in der GKV, aber nur solange wie dieser Zustand andauert.
Wenn mit dem Gehalt aus der alten und der neuen Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtungsweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, entsteht sofort wieder Versicherungsfreiheit; d.h. ein Verbleiben in der GKV ist nicht möglich.

Die Altersrückstellungen können bei Umwandlung einer Voll- in eine Zusatzversicherung in der Regel mitgenomnmen werden.


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