Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Roger, (vor 6208 Tagen)

Hallo,

ich bin seit 18 Jahren in der PKV (AXA ehemals DBV-Winterthur) versichert (Angestellter, 44 Jahre), meine Frau ist berufstätig und in der GKV, meine beiden Kinder sind freiwillig in der GKV versichert (also jedes Kind mit eigenem Vertrag). Ich möchte nun in die GKV wechseln und damit auch erreichen, dass die Kinder über mich mitversichert sind.

Ich werde demnächst meine Arbeitsstelle kündigen und bei einer anderen Firma anfangen.

Wenn ich zwischen Kündigung und Arbeitsbeginn in der neuen Firma eine Woche lege, würde ich ja eine Woche arbeitslos sein.
Kann ich das nutzen, um von der PKV in die GKV zu wechseln? Muss ich dabei etwas beachten? Gibt es Probleme, wenn Bescheide über den Status der Arbeitslosigkeit noch nicht vorliegen, ich aber schon wieder in einem neuen Vertragsverhältnis bin?.

Mit dem Wechsel in die GKV würde ich gerne eine Zusatzversicherung abschließen (Zahnersatz, Chefarzt, Zweibettzimmer, etc. ). Habe ich ein Anrecht darauf, die angesammelten Rückstellungen aus dem derzeitigen PKV-Vertrag mitzunehmen? Wenn ja, muss dann die Zusatzversicherung auch bei der AXA sein oder bin ich in der Wahl frei.

Kann mir jemand im meiner Situation einen Tip für das Vorgehen geben?

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Bodi, (vor 6208 Tagen) @ Roger

Bezug von Arbeitslosengeld führt zwar zur Versicherungspficht in der GKV, aber nur solange wie dieser Zustand andauert.
Wenn mit dem Gehalt aus der alten und der neuen Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtungsweise die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird, entsteht sofort wieder Versicherungsfreiheit; d.h. ein Verbleiben in der GKV ist nicht möglich.

Die Altersrückstellungen können bei Umwandlung einer Voll- in eine Zusatzversicherung in der Regel mitgenomnmen werden.

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

PKV-Kenner @, (vor 6208 Tagen) @ Bodi

Hallo Roger,

ich kann zwar keinen wirklichen Sinn im Wechselgedanken zurück in die GKV erkennen (nur wegen der Familienversicherung den Versorgungsstand aufgeben? Nach 18Jahren?? Warum nicht endlich die Kinder in die PKV!!!!)

Sie erreichen aber diesen Unguf ganz einfach mit einem Statuswechsel. Machen Sie sich selbständig und kehren Sie erst danach wieder ins Angestelltenverhältnis zurück... dann müssen Sie ja wieder 3 Jahre... es sei denn, das BVerG kippt diesen Unfug im Frühjahr!

Kopfschüttelnd...

Aber vielleicht posten Sie ja noch genauer, warum man einen PKV-Status nach 18 Jahren und weiteren 23 Jahren bis zur Rente aufgibt!

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Thomas, (vor 6207 Tagen) @ PKV-Kenner

Wenn man dies hier immer liest - Mann PKV, Kinder in der GKV, ich krieg die KRISE. Umgekehrt würde es Elternliebe zeigen!

Aber dieses Land spart sich noch einmal am eigenen Nachwuchs zu Tode!

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6207 Tagen) @ PKV-Kenner

Bei AXA fragst Du gezielt nach einer Umstellung in die Zusatztarife PRIVAplus, EG Zahn Plus, PRIVAzahn, PROPHY DENT und KG2. Dies alles würde einen in 2009 45jährigen zwar stattliche 170€ kosten - kannst aber im Einzelfalle prüfen, was Du mit ins Boot nimmst.

Ich schätze aber, daß Du nach 18 Jahren PKV-Vollversicherung durch Anrechnung der Alterungsrückstellungen unter 100€ Beitrag liegen wirst. Weiterhin sparst Du die 2mal 125€ Kinderversicherung, zahlst allerdings den GKV-Höchstsatz von 630€. Wird vorerst beitragsmäßig insgesamt aufs Gleiche rauskommen, aber langfristig bist Du im Plus. Besonders, falls Du vielleicht später in Altersteilzeit gehst oder wie viele besser verdienende Angestellte schon frühzeitig komplett aus dem Berufsleben aussteigst. Zwei Chipkarten sind nunmal besser als eine...
Dann erwartet Dich die Freiwillige KV der Rentner mit Beiträgen ab 125€ oder u.U. sogar die KVdR, falls Du die Fristen noch schaffst und zahlst sicher lieber 100€ oder etwas mehr für den Privatschutz statt in eine Vollversicherung 500 oder 600 oder 700 Euro und mußt nicht jammern über die PKV ohne Beitragssicherungstarif im Alter. Die TK hat das Thema Altersbeiträge gut aufgearbeitet.
Fragen? e-mail

https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut__versichert/060__ruhestand/030__freiwillig__versichert/freiwillig__nav.html
und https://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut__versichert/060__ruhestand/025__kvdr/kvdr__nav.html

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Roger, (vor 6201 Tagen) @ PKV-Kenner

Hallo,

für mich gibt es verschiedene Gründe wieder in die GKV zu wechseln.
Richtig teuer würde es werden, wenn meine Frau privat zu versichern wäre. Davon ist zwar momentan nicht auszugehen, aber was ist vielleicht in 10 oder 15 Jahren, was wenn Krankheiten dazu kommen, welche das Arbeitsleben geeinträchtigen, was wenn sie oder ich doch nicht bis 67 Jahren arbeiten wollen/können/dürfen.
Ich habe den Eindruck, mit einem Verbleib in der PKV würde hier sehr viel an Flexibilität in der Lebensplanung verloren gehen.

Zudem vermute ich, dass die PKV noch um einiges teurer werden wird - als Rentner sowieso, da ich nicht davon ausgehe als Rentner noch an die Beitragsbemessungsgrenze zu erreichen - da kann selbst der Basistarif teuer werden.

Daher interessiere ich mich für den angesprochenen "Stauswechsel".

Sie erreichen aber diesen Unguf ganz einfach mit einem Statuswechsel. Machen Sie sich selbständig und kehren Sie erst danach wieder ins Angestelltenverhältnis zurück... dann müssen Sie ja wieder 3 Jahre...

Soll/kann ich mich parallel zu meinem jetzigen Angestelltenverhältnis selbständig machen und jetzt schon das ein oder andere in die Wege leiten, oder erst wenn ich nicht mehr in diesem Arbeitsverhältnis stehe. Die Zeit zum nächsten Arbeitgeber (ebenfalls über der Beitragsbemessungsgrenze) kann dann aber maximal ein/zwei Wochen betragen. Reicht so eine kurze Zeit aus, oder ist angesichts möglicher Verzögerungen so etwas illusorisch?

Kann mir jemand vielleicht zusätzliche Informationen zu einem möglichen Vorgehen geben, oder auch zum Hintergrund für den Statuswechsel?

Vielen Dank vorab

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 6200 Tagen) @ Roger

Wenn wir schon beim Optimieren sind: falls Du nach Berufsende nicht in die Arbeitslosigkeit gehst, könntest Du als Selbstständiger auch den "Gründungszuschuss" in Anspruch nehmen - heißt bis zu 9 Monaten erhältst Du das gesetzliche ALGI plus noch 300€ obendrauf. http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/hoehe-und-dauer.html
Falls Du aber schon nach wenigen Tagen abbrichst und einen neuen Arbeitsplatz findest, wird das kein Problem, denn der Gesetzgeber will vorrangig die Arbeitslosenzahlen senken und dies hast Du ja zunächst getan. http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderung/gruendungszuschuss/gruenden-aus-der-anstellung.html
Fragen? e-mail

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

roger, (vor 6200 Tagen) @ Joachim Röhl

Hi Joachim,

Danke für Deinen Tip, aber mir würde reichen einen Weg in die GKV zu finden, der nicht ganz so teuer wird.

Re: Wechsel von PKV in GKV und Neuversicherung in Zusatzversicherung

Czauderna, (vor 6199 Tagen) @ roger

Hallo,
ich hätte da auch noch einen - 12 Monate ALG 1 - damit ist die Vorversicherungszeit erfüllt und einer Weiterversicherung in der GKV
steht nix mehr im Wege -
Planspiel (total theoretisch) neue Tätigkeit als versicherungspflichtig laufen lassen - das kann z.B. durch eine
kürzere Arbeitszeit passieren (geht, weil ALG bezogen wurde) -
Es könnte aber auch durch ein entsprechend niedriges Gehalt gemacht werden und erst später durch eine "Gehaltserhöhung"
angepasst werden (Beispiel : Beginn der Tätigkeit 01.06.2009 -
Einkommen unter Versicherungspflichtgrenze - Gehaltserhöhung
ab 01.02.2010 auf "normales" Gehalt - Sonderzahlung (Tantieme) im April 2010 als "Ausgleich" für Zeit von Juli bis Januar)
Das mit Versicherungspflicht von 01.06.2009 - 31.12.2010 gewährleistet und damit GKV-Versicherung.
Nachteil an diesem theoretischen Beispiel - der Arbeitgeber
muss das mittragen.
Gruß
Czauderna

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