Re: PKV im Alter/Rente (Private Krankenversicherungen)

Norbert, Freitag, 26.12.2008, 13:47 (vor 5816 Tagen) @ Hans

Hallo Hans,
in beiden Fällen zahlt der Rentenversicherungsträger einen 50% igen Zuschuss (abzüglich der 0,9% für Zahnersatz) zur gesetzlichen Rente bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze. Als GKV- bzw KvdR-Versicherter zahlst Du noch auf Betriebsrenten, Riesterrenten, Direktversicherungen, Entgeltumwandlung, ... 100% der Krankenkassenbeiträge bis max. der Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV sind diese Einnahmen nicht von Bedeutung, da Du einen einkommenunabhängigen festen Beitrag monatlich bezahlen musst. Bist Du als Rentner freiwilliges Mitglied in der GKV musst Du zusätzlich noch auf Zinserträge und Mieteinnahmem Beiträge entrichten. Auch hier nur bis max. der Beitragsbemessungsgrenze.

Gruß Norbert


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