Re: Verbesserung? (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Samstag, 27.12.2008, 22:20 (vor 5811 Tagen) @ Florian S.

Nein, solcherlei Kosten werden nicht erstattet. Dies sind Kürzungen um die sie nicht herum kommen.
Der BE (der Allianz) erstattet Ihnen den Auslandrücktransport, Krankentransporte ins KH & nach Anrechnung der Beihilfe und Haupttarif anteilig verbleibende Restkosten im Zahnbereich analog dem versicherten Prozentsatz (50% Beihilfe= 50% der erstattungsfähigen Restkosten).

Den BE können Sie beantragen. Gesundheitsprüfung findet statt.
Einen Kurtarif würde ich auch empfehlen!

Die Signal (AEB od AEB1, je nach Beihilfeverordnung) wäre eine Alternative als Ergänzungstarif, wenn die Allianz ablehnen sollte.

LG
Chris


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