Re: § 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen? (Private Krankenversicherungen)
Sinn der Staffelung auch bei tarifwechsel ist es, den Tarif vor Personen zu schützen, die aus einem teuren Tarif mit relativ hohen Anrechnungsbeträgen zum dann niedrigen Beitrag wechseln wollen und den neuen Tarif dann versauen, so dass dessen Beitrag wieder explodiert.
Eine Zahnstaffel ist also in Ihrem Sinne, die Sie ja primär auf Preis und NICHT auf Leistung schauen!
Sollten Sie allerdings auf Leistung schauen, müssen Sie sich abgewöhnen, in der PKV auf den Preis fixiert zu sein. Denn die medizinische Inflation beträgt nun einmal ohne Budgetierung/Steuerungsinstrumente 5-10% im Jahr, weshalb Tarife ohne Knebelungsinstrumente in Zeiten des Basistarifs stets stärker steigen müssen als der Beitrag der PKV-Tarife mit Instrumenten, die Leistungsmitnahmen verhindern, und u.U. sogar stärker als der GKV-Beitrag!
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- § 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen? -
Iris,
26.12.2008, 19:29
- Re: § 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen? - Thomas, 28.12.2008, 07:13