§ 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen? (Private Krankenversicherungen)

Iris, Freitag, 26.12.2008, 19:29 (vor 5819 Tagen)

Nach jährlich 10-%-igen Steigerungen im Tarif Vision 1 der DBV-Winterthur erwäge ich nach 8 Jahren jetzt einen Wechsel in den Vital 250 der Axa mit Vital-Z.
Obwohl die Leistungen im Vital-Z schlechter sind als bei Vision 1 und es bei Vision 1 zu Vertragsabschluss keinerlei Wartezeiten oder Beschränkungen für Zahnbehandlung/-ersatz gab, sieht das Angebot, das mir die Axa unterbreitet hat, eine Staffelung der Leistungen in den ersten 5 Jahren vor.
So verstehe ich den § 204 eigentlich nicht ...
Danke für jede Hilfe!

Re: § 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen?

Thomas, Sonntag, 28.12.2008, 07:13 (vor 5817 Tagen) @ Iris

Sinn der Staffelung auch bei tarifwechsel ist es, den Tarif vor Personen zu schützen, die aus einem teuren Tarif mit relativ hohen Anrechnungsbeträgen zum dann niedrigen Beitrag wechseln wollen und den neuen Tarif dann versauen, so dass dessen Beitrag wieder explodiert.

Eine Zahnstaffel ist also in Ihrem Sinne, die Sie ja primär auf Preis und NICHT auf Leistung schauen!
Sollten Sie allerdings auf Leistung schauen, müssen Sie sich abgewöhnen, in der PKV auf den Preis fixiert zu sein. Denn die medizinische Inflation beträgt nun einmal ohne Budgetierung/Steuerungsinstrumente 5-10% im Jahr, weshalb Tarife ohne Knebelungsinstrumente in Zeiten des Basistarifs stets stärker steigen müssen als der Beitrag der PKV-Tarife mit Instrumenten, die Leistungsmitnahmen verhindern, und u.U. sogar stärker als der GKV-Beitrag!

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