§ 204 - schlechtere Leistungen und trotzdem Staffelungen? (Private Krankenversicherungen)
Nach jährlich 10-%-igen Steigerungen im Tarif Vision 1 der DBV-Winterthur erwäge ich nach 8 Jahren jetzt einen Wechsel in den Vital 250 der Axa mit Vital-Z.
Obwohl die Leistungen im Vital-Z schlechter sind als bei Vision 1 und es bei Vision 1 zu Vertragsabschluss keinerlei Wartezeiten oder Beschränkungen für Zahnbehandlung/-ersatz gab, sieht das Angebot, das mir die Axa unterbreitet hat, eine Staffelung der Leistungen in den ersten 5 Jahren vor.
So verstehe ich den § 204 eigentlich nicht ...
Danke für jede Hilfe!