Re: Dipl.Grafik-Designerin (Private Krankenversicherungen)
Sie haben wohl eines falsch gemacht, nämlich sich nicht informiert.
Eine Mit- oder Familienversicherung in der PKV existiert nicht, Ihr Ex-Mann hat wohl einen eigenständigen PKV-Vertrag für Sie abgeschlossen. Sollte Ihr Ex-Mann beihilfeberechtigter Beamter oder Staatsangestellter - Beamte reden als einzige PKV-Versicherten penetrant von Mitversicherung und Familienversicherung, obwohl es das ja nicht gibt - sein, bestand zwar eine Beihilfeberechtigung aufgrund der Ehe, die eine eigenständige PKV für Sie billig erscheinen ließ. Die Beihilfe entfällt aber mit einer Scheidung, weshalb sich jeder Ehepartner eines Beamten, der nur die geringsten Zweifel am lebenslangen Andauern der Ehe hat, die Finger von der Beihilfeberechtigung lassen!
Und wegen dieses eigenständigen Vertrags haben Sie eine lebenslange Befreiung von der KSK-GKV unterschrieben bzw. diese durch Ablauf der 3-Jahresfrist lebenslang werden lassen, auch wenn diese Befreiung vielleicht Ihr Ex-Mann oder ein Versicherungsvertreter der PKV ausgefüllt haben sollte und Sie das ungelesen unterschrieben haben sollten.
Dasselbe Problem tritt ja immer wieder bei Studenten auf, die z.B. nach einem Studium als Privatversicherter und dann ein paar Jahren als GKV-Versicherte aus dem Berufsleben an die Uni zurückkehren: Nix ist mehr mit der studentischen GKV - LEBENSLANG!
Inwiefern jetzt noch eine freiwillige GKV - dies ist z.B. bei Studenten in dem oben beschrieben Fall möglich - natürlich nur mit entsprechenden Vorversicherungszeiten möglich ist, kann Ihnen Ihre GKV sagen. Den Billig-Tarif der KSK-GKV können Sie allerdings vergessen!
gesamter Thread:
- Dipl.Grafik-Designerin -
Isa S.,
27.12.2008, 17:30
- Re: Dipl.Grafik-Designerin -
Joachim Röhl,
28.12.2008, 09:46
- Re: Dipl.Grafik-Designerin -
Isa S.,
29.12.2008, 18:58
- Re: Dipl.Grafik-Designerin - Thomas, 30.12.2008, 01:17
- Re: Dipl.Grafik-Designerin -
Isa S.,
29.12.2008, 18:58
- Re: Dipl.Grafik-Designerin -
Joachim Röhl,
28.12.2008, 09:46