Dipl.Grafik-Designerin (Private Krankenversicherungen)
Ich habe mich gerade zum zweiten Mal selbstständig gemacht und möchte als Grafik-Designerin in die KSK. Ich war vor der Kinderpause bereits in dem Beruf freiberuflich tätig und auch bei der KSK gemeldet.
Zu dem Zeitpunkt war ich privat versichert (allerdings war ich eher ein Kleinverdiener) und später, also 1998, nach der Geburt unseres Sohnes war ich privat über meinen (Ex)Mann versichert. Heutzutage bin ich in der gesetzlichen KV, weil ich sowohl ein Jahr angestellt beschäftigt war, als danach auch arbeitslos gemeldet. Im Prinzip will und muß ich, vor allen Dingen weil mich die Privatversicherungen nicht wollen/Bandscheiben und andere Ausschlüsse etc. in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Nun habe ich von der KSK die Info, mich nicht weiter in der gesetzlichen versichern zu dürfen, sondern wegen meiner PKV-Vergangenheit in jedem Fall in die Privatkrankenversicherung zurückzumüssen. Ist das wirklich so? Gibt es da keine Ausnahmen? Schließlich bin ich ein Kleinverdiener,auch nicht mehr über meinen gutverdienenden Exmann privatversichert und immerhin seit über einem Jahr wieder in der gesetzlichen KV. Ich würde mich über Infos diesbezüglich wirklich freuen! Isa S.
Re: Dipl.Grafik-Designerin
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/faqfuerkuenstlerundpublizisten.php vor allem Punkt 12 und 16, der trifft leider, falls Du Dich seinerzeit befreien lassen hast? Weitere Fragen? Tel. der KSK 04421-75439
Re: Dipl.Grafik-Designerin
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Aber ich habe mich doch damals nicht befreien lassen. Ich bin in die private, weil ich dann durch meinen Mann mitversichert war.
Und nun bin ich schon über 2 Jahre wieder in der gesetzlichen, weil ich arbeitslos war.
Was habe ich falsch gemacht?
Gibt es Möglichkeiten für mich, in der gestzlichen zu bleiben?
Gibt es kleine Tricks?
Eine private kann ich mir nicht leisten, da aufgrund meines Alters zu viele Sachen ausgeschlossen werden und die Beiträge unerschwinglich hoch.
Isa S.
Re: Dipl.Grafik-Designerin
Sie haben wohl eines falsch gemacht, nämlich sich nicht informiert.
Eine Mit- oder Familienversicherung in der PKV existiert nicht, Ihr Ex-Mann hat wohl einen eigenständigen PKV-Vertrag für Sie abgeschlossen. Sollte Ihr Ex-Mann beihilfeberechtigter Beamter oder Staatsangestellter - Beamte reden als einzige PKV-Versicherten penetrant von Mitversicherung und Familienversicherung, obwohl es das ja nicht gibt - sein, bestand zwar eine Beihilfeberechtigung aufgrund der Ehe, die eine eigenständige PKV für Sie billig erscheinen ließ. Die Beihilfe entfällt aber mit einer Scheidung, weshalb sich jeder Ehepartner eines Beamten, der nur die geringsten Zweifel am lebenslangen Andauern der Ehe hat, die Finger von der Beihilfeberechtigung lassen!
Und wegen dieses eigenständigen Vertrags haben Sie eine lebenslange Befreiung von der KSK-GKV unterschrieben bzw. diese durch Ablauf der 3-Jahresfrist lebenslang werden lassen, auch wenn diese Befreiung vielleicht Ihr Ex-Mann oder ein Versicherungsvertreter der PKV ausgefüllt haben sollte und Sie das ungelesen unterschrieben haben sollten.
Dasselbe Problem tritt ja immer wieder bei Studenten auf, die z.B. nach einem Studium als Privatversicherter und dann ein paar Jahren als GKV-Versicherte aus dem Berufsleben an die Uni zurückkehren: Nix ist mehr mit der studentischen GKV - LEBENSLANG!
Inwiefern jetzt noch eine freiwillige GKV - dies ist z.B. bei Studenten in dem oben beschrieben Fall möglich - natürlich nur mit entsprechenden Vorversicherungszeiten möglich ist, kann Ihnen Ihre GKV sagen. Den Billig-Tarif der KSK-GKV können Sie allerdings vergessen!