Bitte um Entscheidungshilfe PKV (Private Krankenversicherungen)

Ronny Walther @, Sonntag, 28.12.2008, 12:51 (vor 5811 Tagen)

Hallo Fachgemeinde,
ich möchte (muss, GKV wird zu teuer) in die PKV wechseln und muss zugeben das ich mich mit diesem komplexen Tarifen ziemlich schwer tue. Deshalb bitte ich Euch um Mithilfe.
Ich bin 36 Jahre, männlich und meiner Meinung nach ziemlich fit.
Wichtig für mich ist die Vorsorge, Zahnmedizinen, Beitragsrückerstattung und halt ein optimales Preis Leistungsverhältnis.
Nach meinen Laienrecherchen bin ich nun auf folgende Tarife gestoßen:

Hanse Merkur KVE 2 mit Krankentagegeld und 300 € SB für 219 €

Gothaer Medi Vita 500, Medi Vita Z90 mit Krankentagegeld, 250 € SB für 285 €

Deutscher Ring EspritM ebenfalls mit Krankentagegeld ab dem 43Tag und 450 € SB für 297€

Alle 3 müssten mindestens das 3,5-Fache nach GOÄ haben.
Gibt es für diese drei Tarife Empfehlungen oder Warnungen?
Was würdet Ihr machen?
Besten Dank schon mal im voraus
Ronny

Bitte um Entscheidungshilfe PKV

emsei, Dienstag, 02.11.2010, 14:27 (vor 5137 Tagen) @ Ronny Walther

Für welche KV haben Sie sich nun aus welchen Gründen entschieden ?
Ich überlege auch zwischen Deutschen Ring (esprit m) und Gothaer (medivita 500).
Viele Grüße
emsei

Bitte um Entscheidungshilfe PKV

RHW, Samstag, 06.11.2010, 12:58 (vor 5133 Tagen) @ emsei

Hallo,

die Entscheidung GKV oder PKV ist meistens eine lebenslange Entscheidung.

Daher sollten alle Veränderungen, die im Leben auftreten können, in die Überlegung miteinbezogen werden:

- Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Teilzeitarbeit, Kurzarbeit, Insolvenz, Frührente, Altersrente

- Nachwuchs, nicht berufstätiger Ehegatte (in der GKV Beitragszahlung nach der Hälfte des Einkommens des PKV-Ehegatten), Stiefkinder

Bei den Leistungen sollte man besonders auf Reha/Kuren, Psychotherapie und Hilfsmittel achten:

GKV-Hilfsmittelkatalog

In der PKV werden nur medizinisch notwendige Leistungen erstattet. Problematisch daran ist, dass die Entscheidung hierüber meistens erst nach der Behandlung erfolgt. Dann hat der Leistungserbringer aber bereits einen Vergütungsanspruch:

§ 5 Absatz 2 PKV-Musterbedingungen

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Sinnvoll sind auf jeden Fall sehr ausführliche Beratungen mit GKV-Experten und PKV-Experten.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Gruß

RHW

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