kranke Selbständige ohne KV in die PKV (Private Krankenversicherungen)

jura @, Dienstag, 30.12.2008, 17:04 (vor 5812 Tagen)

Gesetzt den Fall, ein Selbständiger würde die ab 2009 bestehende KV-Versicherungspflicht ignorieren (und die Beiträge sparen) im Krankheitsfall unter Berufung auf den Kontrahierungszwang wegen früherer PKV-Versicherung in die PKV gelangen? Wenn nicht, dann in die GKV? Für diejenigen Selbständigen, die sich in früheren Jahren die Beiträge gespart haben, hatt Frau Schmidt ja die Aufnahme in die PKV geregelt, um diese zu ruinieren und damit dem Ziel einer Einheitskasse näher zu kommen.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

jura, Dienstag, 30.12.2008, 17:09 (vor 5812 Tagen) @ jura

Mein vorstehender Text ist zu ergänzen um ",kann er"im Krankheitsfall....

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Czauderna, Dienstag, 30.12.2008, 17:27 (vor 5812 Tagen) @ jura

Hallo,
wenn es so wie bei der GKV läuft dann wird die PKV die
Versicherung rückwirkend zum 0101.2009 beginnen lassen, das
im Basis-Tarif - die Beiträge nachfordern und nach Ausgleich der
Beitragsschuld dann die Vertragsleistungen zur Verfügung stellen.
Faire Lösung - finde ich.

Gruß

Czauderna

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Bodi, Dienstag, 30.12.2008, 17:54 (vor 5812 Tagen) @ Czauderna

In der PKV ist es etwas anders geregelt. Wer der PKV zuzuordnen ist und sich ab 01.01.2009 nicht versichert, muss mit Prämienzuschlägen rechnen - für jeden vollen Monat der Nichtversicherung ein Monatsbeitrag Zuschlag. Das gilt nur für die ersten 6 Monate. Für jeden weiteren Monat ist nur 1/6 eines Monatsbeitrags Zuschlag zu zahlen.

Rückwirkenden Versicherungsschutz gibt es m.E. nicht, auch nicht für Notfälle.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 30.12.2008, 21:38 (vor 5812 Tagen) @ Bodi

Bin mal ganz gespannt, wie Erfassung, Überwachung oder sogar Denunziation der unversicherten Sozialschmarotzer laufen soll?

Etwa werden sie auffällig durch "fehlende Vorsorgeaufwendungen" für Kranken- und Pflegeversicherung bei ihrem örtlichen Finanzamt.

Oder wird eine bundesweite Rasterfahndung nach SGBV im Zusammenwirken mit den regionalen AOKs Positivbescheide versenden.

Vielleicht werden auch vermummte Sozialfahnder morgens ab 6 Uhr die Wohnungstüren der Unversicherten schreiend eintreten mit der Frage ob sie schon GEZahlt hätten?

Oder werden die Nichtzahler vergleichbar den Unterhaltsflüchtigen ins Ausland gedrängt - die Sendungen wie Mein neues Lebens oder Ab und Raus laufen ja schon heiß.

Wie sagte Ulla doch so schön "ganz Deutschland wird jetzt versichert!"

Achtung: Beitrag ist wie auch dies hier Satire!!! http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Czauderna, Mittwoch, 31.12.2008, 11:39 (vor 5812 Tagen) @ Bodi

Hallo

Vielen Dank für die Aufklärung - interessant !!
Ob die GKV auch rückwirkend Leistungen zur Verfügung stellt,
da bin ich mir auch nicht ganz sicher - Beiträge nimmt sie auf jeden Fall. Ich vermute mal, wenn die rückständigen Beiträge sofort in voller Höhe gezahlt werden wird man das schon machen.
In den anderen Fällen wird ein Säumniszuschlag von 5% je Monat
auf die Rückstandsumme erhoben und die Leistungsgewährung (außer Notfälle) wird erst dann normal erfolgen wenn alles bezahlt wurde.
Gruß
Czauderna
PS: werde das Ganze aber mal im neuen Jahr bei uns abklären

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

jura, Mittwoch, 31.12.2008, 15:13 (vor 5811 Tagen) @ Bodi

Sind Ihrer Meinung nach 6 Monatsprämien für die Nichtversicherungszeit nachzuzahlen und danach monatlich 1/6 Prämienaufschlag? Was ist bei Unvermögen, diese Prämien zu zahlen? M.E. gibt es dafür auch Regelungen, dass der Betreffende nicht abgelehnt werden darf. Also dürfte es sich für Selbständige rechnen, sich die Beiträge bis zum Krankheitsfall zu sparen, d.h. natürlich diese für andere Zwecke auszugeben.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 31.12.2008, 16:50 (vor 5811 Tagen) @ jura

Nur die Steuerfahnder bei Bustra kann man als noch gnadenloser eingeschätzen, die können sogar das Konto platt machen. Bei den Versicherungsschulden hat man zumindestens den Schutz bei allen lebenserhaltenden! medizinischen Eingriffen. Also Augenlicht schwindet oder die komplette obere Frontzahnreihe ausgeschlagen: keine Leistung und bestenfalls ab zu Kerner auf die Heulcouch. Aber Herzrythmusstörungen und Kreislaufzusammenbruch direkt und kostenfrei ins Herzchirurgische Zentrum.
Die Sätze von runden 15000€ für einen mittlerern Eingriff bei einer stationären Verweildauer von 12-15 Tagen nach DRG mit Anschlußheilbehandlung trägt vorerst die PKV und wird dann über Umwege auf die anderen braven Versicherten umgelegt.
Gemäß http://www.pkv.de/recht/gesundheitsreform_2007/pflicht_zur_versicherung/ werden also fünf volle Prämien fällig und dann auf max. 5 Jahre das eine 6tel pro nichtversichertem Monat. Dürfte in einem Großschadenstarif maximalst ca. 5000€ betragen, wer aber nur mit Kontrahierungszwang im Basistarif rückwirkend unterkommen kann, muß mit Summen von knapp 8000€ rechnen. Ähnlich wie schon bei der Pflegeversicherung wird dann das Ordnungsamt zur Eintreibung erscheinen, aber es gibt ja hier noch die freundliche Zinsstundung.
Ich denke, daß mit der ganzen Gesundheitskiste noch mehr der aktuell schon fast 300.000 Nichtversicherten vorallem Selbstständigen den Ausweg in HIV suchen oder auch wie bei Steuer- und Unterhaltsschulden gleich die Flucht in warme Länder. Außerhalb der EU versteht sich.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

nimms leicht, Mittwoch, 31.12.2008, 19:40 (vor 5811 Tagen) @ Joachim Röhl

Deutlich zu gemütlich, das entworfenene Bild.

Bei aufgedeckter Nichtversicherung fallen an:

1.) Als Nachforderung die bisher vermiedenen ungekürzten Beiträge

zusätzlich ( Achtung )

2.) Die gestaffelten Zusatzprämien

zusätzlich

3.) Säumniszuschläge in der Höhe von 1% pro Monat auf geschuldete Beiträge

Damit ist die Nachforderung massiv höher als nur die Zuschläge unter Punkt "2"

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

jura, Donnerstag, 01.01.2009, 16:02 (vor 5810 Tagen) @ nimms leicht

Es bleibt nach allen Forumsbeiträgen die offene Frage, was in dem Falle der geminderten Zahlungsfähigkeit des betreffenden Selbständigen ist, der im Krankheitsfall Aufnahme in die PKV begehrt. Er muss offensichtlich gleichwohl (ohne Rücksicht auf die Zahlung rückwirkender Prämien) aufgenommen werden und erhält die Basistarif-Leistungen unter Zahlung von Mindestprämien. Ein gutes Geschäft für kleine Selbständige ohne großes Vermögen.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Donnerstag, 01.01.2009, 16:40 (vor 5810 Tagen) @ jura

Ich selbst bin für Solidarität. Aber in dem aktuellen gesellschaftlichen System mutiert dieser oder auch der Begriff Demokratie leider schon zum Schimpfwort. Die soziale Umverteilung des Geldes von Unten nach Oben läuft planmäßig. Sicherlich um nicht in US-amerikanische Verhältnisse hinein zu schlittern, hat man diese großzügige Versicherungspflicht gewährt. Richtig ist aber auch, daß der Unversicherte nun Leistungen zum Nulltarif bekommt, wenn er auf lange Sicht seinen Status als HIVer oder Aufstocker durchhalten kann durch Einnahmen unterhalb der Pfändungsgrenze. Die anderen Zahler sind die Dummen und der wahre Sozialräuber wird wieder mal nicht erkannt. Wenn das der alte Bismark sehen könnte!

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Bodi, Donnerstag, 01.01.2009, 18:04 (vor 5810 Tagen) @ Joachim Röhl

Nicht wenige "kleine" Selbständige werden mit der Versicherungspflicht zum "Hartz4"-Fall.

Eie Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen rückwirkend ab 01.01.2009 ist im Gesetz aber nicht vorgesehen. Der PKV zuzuordnende Nichtversicherte, die erst später einen Vertrag schließen, bleiben bis dahin unversichert; eine Versicherung kraft Gesetzes besteht trotz Versicherungspflicht nicht. Zu zahlen sind jedoch die genannten Prämienzuschläge und ggf. Zinsen.

Wenn sich der Selbständige die Prämie nicht leisten kann, gilt:
Bei Bedürftigkeit im Sinne des SGB II ("Hartz4") oder XII ("Sozialhilfe") muss die PKV im Basistarif den Beitrag halbieren. Wenn auch dann noch Bedürftigkeit besteht, sind Zuschüsse vom Sozialversicherungsträger/Grundsicherungsamt vorgesehen. Der Eigenanteil beträgt in diesem Fall ca. 150 EUR monatlich.

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Nimms leicht, Donnerstag, 01.01.2009, 21:11 (vor 5810 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,

verstehe ich das richtig:

Der Prämienzuschlag lautet auf diesen Namen, weil er sich zu den Neuen Prämien gesellt.
Alte Prämien werden nicht nacherhoben ?

Wenn ich so blättere, entsteht bei mir sogar der Eindruck, ein Versicherter , der sich bis zum 01.02.2009 Zeit läßt, bleibt ohne Zuschlag .

Oder ?

Re: kranke Selbständige ohne KV in die PKV

Bodi, Freitag, 02.01.2009, 06:11 (vor 5810 Tagen) @ Nimms leicht

Anders als in der GKV entsteht keine Versicherung kraft Gesetzes und damit sind auch keine Prämien nachzuzahlen.

Sanktion sind die Prämienzuschläge, die in den ersten 6 Monaten allerdings zum fast gleichen Ergebnis wie in der GKV führen.

Beim 01.02.09 als Einstiegsdatum wäre schon ein Prämienzuschlag fällig (ein voller Monat überzogen).

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