Re: (Private Krankenversicherungen)
Das mit der alten und neuen Tarifwelt führt meines Wissens nicht zwangsläufig zu einer Überalterung des Versicherungsbestands.
Für den Versicherungsbestand gilt (zumindest bei der UKV) der Tarif an sich, für den die Kunden in Gruppen zusammengefasst werden. Erst wenn z.B. ein Tarif geschlossen wird, kann die Versicherungsgemeinschaft überaltern.
Die neue Tarifwelt ist teurer, da man beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen seine Alterrückstellungen mitnehmen kann. Bleibst Du beim gleichen Unternehmen und stellst den tarif um, bleiben die Altersrückstellungen ebenfalls erhalten.
Gruß
Manfred
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- "Neue Tarife" 2009 - Björn, 02.01.2009, 11:19