Re: Ehefrau und Kind GKV selbstständig+angestellt (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 03.01.2009, 11:26 (vor 5808 Tagen) @ Christian

Oft hier beschrieben...weil die ab 2009 geltende 360€ Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung überschritten ist folgt daraus eine eigene Versicherung. Die zuständige GKV prüft jedoch was gewichtiger ist und falls sie selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten in ihrer Selbstständigkeit führt, bestimmt sich der Beitrag aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wo das Einkommen offensichtlich höher ist. Findet man alles im SGBV http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500001 und auf der Seite auch einen Beitragsrechner.http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/tools/02.php


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum