Re: Ehefrau und Kind GKV selbstständig+angestellt (Private Krankenversicherungen)
Oft hier beschrieben...weil die ab 2009 geltende 360€ Grenze für die beitragsfreie Familienversicherung überschritten ist folgt daraus eine eigene Versicherung. Die zuständige GKV prüft jedoch was gewichtiger ist und falls sie selbst keine versicherungspflichtigen Angestellten in ihrer Selbstständigkeit führt, bestimmt sich der Beitrag aus dem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, wo das Einkommen offensichtlich höher ist. Findet man alles im SGBV http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/05/index.php?norm_ID=0500001 und auf der Seite auch einen Beitragsrechner.http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/tools/02.php
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- Ehefrau und Kind GKV selbstständig+angestellt -
Christian,
02.01.2009, 15:56
- Re: Ehefrau und Kind GKV selbstständig+angestellt - Joachim Röhl, 03.01.2009, 11:26