Re: @Czauderna: GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Mittwoch, 07.01.2009, 17:38 (vor 5800 Tagen) @ Tot

Hallo, es gilt die 3-Jahres-Frist nach §6, Abs.1, Nr.1, SGB V, da hierbei die KV-Freiheit unterschritten wurde. Ausnahme wäre, wenn trotzdem insgesamt die KV-Pflichtgrenze in 2008 überschritten worden ist. Dabei ist zu beachten, dass bei diesem Personenkreis evtl. die besondere Entgeltgrenze nach §6, Abs.7, SGB V (BBG-KV), zum Tragen kommt, wenn dieser PKV-Versicherte am 31.12.2002 als Arbeitnehmer die derzeit geltenden Entgelt-Grenzen überschritten hat.

Mehr habe ich leider nicht finden können - er muss drei Jahre in der GKV bleiben eher er wieder wechseln kann

Gruß

Czauderna


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