nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV (Private Krankenversicherungen)

newson @, Sonntag, 04.01.2009, 21:39 (vor 5803 Tagen)

Hallo, ich bin zum 31.01.2007 aus der freiwilligen GKV bei der Techniker Krankenkasse ausgetreten, weil ich für einige Implantate und Kronen sparen wollte...
Jetzt muss ich mich ja versichern, aber ich finde keinerlei Basistarif-Angebote bei den privaten Versicherungen.
Eine Anfrage bei der Huk zum"Einsteigertarif" wird negativ abgelehnt:
Sie waren nicht ausreichend krankenversichert...Unversicherte haben ein Rückkehrrecht in ihr bisheriges Krankenversicherungssystem...und diese sind seit dem 01.04.2007 versicherungspflichtig...
Stimmt das ?
Muss ich das nachzahlen?
Wer bietet überhaupt einen PKV-Basistarif an ?

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Thomas, Sonntag, 04.01.2009, 23:33 (vor 5803 Tagen) @ newson

Ja, es stimmt. Sie müssen (meist) alles nachzahlen. Es herrscht in der GKV seit 1.4. Versicherungspflicht, was auch schon am 31.1. bekannt war!
Eine Verjährung tritt nur für Ansprüche der GKv ein, die älter als 4 Jahre sind. D.h. weiteres Warten verschlimmert das Problem!
Da ab 1.1.2009 die Versicherungspflicht auch in der PKV greift, allerdings nur bei einer Vorversicherung in der PKV oder einer unmittelbaren Vorversicherung in der GKV, können die Finanzämter in Zukunft als Kontrollstelle der Versicherungspflicht missbraucht werden, d.h. es ist mit Kontrolle zu rechnen.

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Montag, 05.01.2009, 16:30 (vor 5803 Tagen) @ Thomas

Soweit korrekt und Thomas schob ja auch ein fast übersehbares (meist) mit ein.

Denn wenn Du erklären kannst, daß sich Dein Lebensmittelpunkt z.B. als Selbstständiger und Tauchlehrer in Phuket befand oder Du ein Sabbatical zur emotionalen Selbstfindung im Gazastreifen oder als Biobauer in der Walachei durchgeführt hattest, unterlägst Du nicht der rückwirkend greifenden Pflicht.
Hier dennoch erfolgte Einnahmen unterlagen korrekterweise der Besteuerung, sind aber nicht für den Auslandsstatus als solches schädlich und dieser würde Dir im Sozialrecht nützen.

Daß Du die Wohnung nicht gekündigt bzw. beim Einwohnermeldeamt keine Abmeldung getätigt hattest erscheint nur logisch, denn Du wolltest ja wieder zurückkehren. Genau dann, wenn die Versicherungspflicht alle ergreift, fast alle.

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Thomas, Freitag, 09.01.2009, 00:49 (vor 5799 Tagen) @ Joachim Röhl

Oder man ist einfach bei einer GKV, der es bei einer teilweisen Abschlagszahlung belässt, da ja keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dass die Bereitschaft allerdings jetzt nach Wirken der Versicherungspflicht sowohl in der GKV als auch in der PKV langsam nachlässt, ist auch klar!

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

n.n., Freitag, 09.01.2009, 21:39 (vor 5798 Tagen) @ Thomas

http://de.moneto.eu/versicherung/private-krankenversicherung/leistungen/krankenvollversicherung/basistarif/

Wird die Zugangsberechtigung für Neu-PKV Zugänge bestritten ?

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 09.01.2009, 22:18 (vor 5798 Tagen) @ n.n.

Nein, dies ist nicht herauszulesen und widerspäche auch dem WSG.

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Martin Ding @, Montag, 23.02.2009, 09:32 (vor 5754 Tagen) @ Thomas

Gibt es irgendeine offizielle Stellungnahme wann und wie die PKV-Pflicht kontrolliert werden soll???

Wäre glaube ich für alle sinnvoll.

Re: nichtversichert selbständig - Rückkehrrecht in GKV

Bodi, Dienstag, 24.02.2009, 18:40 (vor 5753 Tagen) @ Martin Ding

Offiziell ist eine Kontrolle derzeit nicht vorgesehen. Was Politikeraussagen wert sind, sei dahingestellt.

Der Aufwand wäre jedoch tatsächlich hoch und nicht sehr effektiv. Selbst in der Schweiz z.B., in der die Meldebehörden einen Abgleich mit den Krankenkassendaten vornehmen, gibt es Nichtversicherte. Daher wird man die geschätzten noch 0,1% der Bevölkerung, die in Deutschland nicht versichert sind, vermutlich tolerieren und es bei Prämienzuschlägen im Falle der Aufdeckung belassen.

Dass Finanzämter die Kontrolle übernehmen sollen, ist reine Spekulation. Außerdem sind diese vielfach ausgelastet und haben mit dem komplizierten deutschen Steuerrecht schon genug zu tun.

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