Gesundheitsfragen (Private Krankenversicherungen)
Nick Knatter, Dienstag, 06.01.2009, 00:22 (vor 5806 Tagen)
Hallo zusammen,
ich habe kurz vor Jahresschluss eine PKV abgeschlossen (AXA Vital 250), bin Angestellter und 30 Jahre alt. Hab meine Vorerkrankungen und Arztbesuche nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, mit Ärzten gesprochen, Berichte kopieren lassen usw. Habe einen Risikoaufschlag über 100 EUR wegen meinen Allergien.
Nun zur eigentlichen Frage: 2002 hatte ich eine Rückenzerrung und 1995 ist eine Skoliose (leichte Krümmung der Wirbelsäule) festgestellt worden. Zudem war ich im November 2008 mal wegen Herzsstechen beim Doc, daraufhin wurde ein EKG gemacht, es kam aber kein Befund heraus, mein Arzt meinte heute am Telefon ich solle das nicht angeben, da nichts herausgekommen ist.
Was meinen Sie, handele ich richtig, wenn ich die Vorerkrankungen älter 5 Jahre und das Herzstechen nicht angebe?
Bei den anderen Dingen, die ich noch angegeben hatte (Magenschleimhautentzündung usw.) habe ich jetzt nicht jeden einzelnen Arztbesuch angegeben.
Danke vorab für Rückmeldungen
Nick
Re: Gesundheitsfragen
Peter Malz, Dienstag, 06.01.2009, 09:33 (vor 5806 Tagen) @ Nick Knatter
wie lautet denn die Frage der Axa diesbezüglich ?
sinngemäß vermutlich :
"liegt zur Zeit etwas vor (die Skoliose liegt vor) und wurde die letzten x Jahre behandelt... ?"
wenn angegeben wird Herz-Check 2008 und der Arzt sagt "kein Befund, alles o.k" hätte es auch vermutlich keine weiteren Probleme gegeben.
wenn sie aber in den nächsten nächsten Jahren einen BS-Vorfall bekommen, zum (selben) Arzt gehen, eine Rechnung einreichen und die Axa sucht und findet in den Unterlagen die Angaben zur Skoliose, können die ihnen daraus durchaus eine "Anzeigepflichtsverletzung" drehen. Und das obwohl eine solche Krümmung vermutlich jeder Mensch hat.
Dann gehts ihnen wie Hoecker .. )
Re: Gesundheitsfragen
Nick, Dienstag, 06.01.2009, 13:12 (vor 5806 Tagen) @ Peter Malz
Hallo,
das verunsichert mich jetzt doch sehr!
Ist die folgende Vorgehensweise die Richtige:
Ich schreibe zusammen mit dem Versicherungsvertreter einen Brief an AXA in dem ich auf die 1995 festgestellte Skoliose hinweise und mitteile, dass ich diese in den letzten 5 Jahren nicht behandelt wurde und keine akuten Beschwerden vorliegen. Zudem teile ich mit, dass 2006 ein Ultraschall der Lunge und des Herzens gemacht wurde und 11/2008 ein Herz-check mit EKG. Alles ohne Befund und mit ärztlicher Aussage, dass alles in Ordnung sei.
Ich habe am 29.12.2008 die Unterschrift unter den Zusatzantrag wegen dem Zusatzbeitrag (w Allergien) gesetzzt und an AXA gefaxt.
Somit könnte ich doch abwarten, wie sie auf den Nachtrag reagieren. Ich kann doch 14 Tage nach erhalt der Police widerrufen, oder? Wenn ich widerrufe, dann könnte ich wieder in die GKV, die ich zum 28.2.2009 gekündigt habe, oder?
Danke für Hilfe, das Thema bereitet mir Bauchschmerzen.
Grüße
Nick
Re: Gesundheitsfragen
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.01.2009, 14:05 (vor 5805 Tagen) @ Nick
Hallo Nick, die Frage ist nicht, ob Du eine bestehende Erkrankung aus persönlichen Gründen nicht behandelt hast, sondern ob eine Behandlungsbedürftigkeit als solche besteht. Warum? Die PKV kann nicht ahnen ob der Neukunde wegen einer bespielsweisen Neurodermitis nur eine Eigenurinbehandlung zum Kostensatz Null durchführt oder gleich die Badekur am Toten Meer einfordert.
Eine Nachmeldung zu machen ist der beste Weg, besser wäre es, wenn Dein Vertreter gleich mit offenen Karten gespielt hätte. Aber vor Jahresende und noch der Endzeitstimmung kurz vor der Neuen Welt ist bei der PKV vieles drunter und drüber gegangen. AXA wird das Risiko überprüfen. Kündigen bzw. Zurücktreten kann sie seit 2009 aber nicht mehr. Wie Du schreibst und falls ein möglicher weiterer Zuschlag für Dich unakzeptabel sein sollte, kannst Du nach dem Februar weiterhin in der GKV verbleiben. Denn die jetzige Kasse würde die Kündigung eh nur akzeptieren, wenn Du eine Anschlußversicherung nachweist. Somit entscheidst Du selbst jetzt wohin die weitere Reise geht.
Re: Gesundheitsfragen
Nick, Dienstag, 06.01.2009, 14:38 (vor 5805 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
was meinst Du mit kündigen bzw. zurücktreten kann sie nicht mehr? Ich habe ja noch in 2008 abgeschlossen. Meinst Du damit dass ich durch den Nachtrag automatisch als "2009 - Abschluss" gelte?
Grüße
Nick
Re: Gesundheitsfragen
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.01.2009, 16:42 (vor 5805 Tagen) @ Nick
Seit 6 Tagen gilt für alle Verträge das neue VVG. Einen tiefergehenden Vergleich Alt/Neu findest Du hier bei http://www.kloth-neuhaus.de/kloth-neuhaus/artikel/VVG-Synopse.pdf wo u.a. auf Seite 118 zu sehen ist, daß die alten §163 bzw.178i mit dem neuen 206er komplett verändert worden sind. Sicher sehr verbraucherfreundlich für arglistig täuschende Kunden - schlecht für die anderen, die im Ende gemeinsam die Zeche zahlen müssen.
Re: Gesundheitsfragen
PhilJM , Dienstag, 06.01.2009, 17:25 (vor 5805 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
ich kann aus der Liste allerdings nicht rauslesen, das bei arglistiger Täuschung kein Rücktritt mehr möglich währe.
Re: Gesundheitsfragen
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 06.01.2009, 18:18 (vor 5805 Tagen) @ PhilJM
Formaljuristisch http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=1537 ist er möglich, aber praktisch wird keiner mehr in die bisher drohende Krankenversicherungslosigkeit fallen, da das WSG die allgemeine Versicherungspflicht einführte. Im schlimmsten Fall landet man sogar zuschlagsfrei im Basistarif für aktuelle 630€.
Praxisbeispiel: Kundin mit schweren psychogenen Störungen, stationären Dauerbehandlungen etc. wäre bei einem der großen Versicherer ab 01.12.2008 noch mit 900% medizinischem Risikozuschlag versicherbar, da ein Kontrahierungszwang per Gruppenvertrag zieht. Das sind knappe 3700€ Monatsprämie! Ab 01.01.2009 ist sie als Angestellte mit ca. 326€ monatlichem Eigenanteil im Basistarif mehr als zufrieden.
Re: Gesundheitsfragen
Gast, Dienstag, 06.01.2009, 18:10 (vor 5805 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo Herr Röhl,
Sie sollten das neue VVG nochmals lesen.
Gem. §§ 22 VVG, 123 BGB ist bei Arglist immer eine Vertragsanfechtung möglich.
Bei vorsätzlicher/grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung besteht auch gemäß § 19 I, II BGB ein uneingeschränktes Rücktrittsrecht des Versicherers.
Bei leicht fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung kann der Versicherer den Vertrag kündigen, es sei denn der Versicherungsnehmer hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, vgl. §§ 194 I 3, 19 III VVG. Sollte dies einschlägig sein, besteht allerdings nach § 19 IV VVG kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.
Für das Rücktrittsrecht gilt die 3-Jahresfrist des § 194 I 4 VVG, für die Anfechtung die 10-Jahresfrist des § 124 III BGB.
Gruß
Re: Gesundheitsfragen
Gast, Dienstag, 06.01.2009, 18:18 (vor 5805 Tagen) @ Gast
Nachtrag: Auch bei grob fahrlässiger Anzeigepflichtverletzung ist das Rücktrittsrecht gem. § 19 IV VVG eingeschränkt.
Re: Gesundheitsfragen
Nick, Dienstag, 06.01.2009, 18:26 (vor 5805 Tagen) @ Nick Knatter
Hallo,
aber ich habe doch in 2008 abgeschlossen.
Was sollte mein Fazit sein?
Grüße
Nick
Re: Gesundheitsfragen
Gast, Dienstag, 06.01.2009, 18:35 (vor 5805 Tagen) @ Nick
Hallo Nick,
m. E. gilt das von mir oben gesagte auch für Verträge Ende 2008, da bin ich mich aber nicht sicher. Vielleicht macht es statt Nachmeldung mehr Sinn, erstmal einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren? Auch würde ich an Deiner Stelle nochmals genau überprüfen, wonach wirklich im Antrag gefragt wurde, denn nur dass ist gem. § 19 VVG maßgeblich.
Gruß
Re: Gesundheitsfragen
Nick, Dienstag, 06.01.2009, 21:09 (vor 5805 Tagen) @ Nick Knatter
Im Grunde ist das Schlimmste was mir passieren könnte (das gilt auch für Beitragserhöhungen über die Jahre), dass ich in den Basistarif muss/kann und dann exakt das wie bisher bezahle. Evtl. Kinder sind halt dazuzurechnen, das ist das Risiko.
Lieg ich damit richtig, oder?
Nick
Re: Gesundheitsfragen
Gast, Dienstag, 06.01.2009, 22:35 (vor 5805 Tagen) @ Nick
Hört sich plausibel an, denn in den Basistarif kann man ja immer ohne Gesundheitsprüfung... Allerdings: Sollten die dir ein Beitragszuschlag wg. Anzeigepflichtverletzung auferlegen, gibt es ein Sonderkündigungsrecht glaube ich erst ab 10% Erhöhung... Aber bis zu dieser Grenze wäre es sicher sowieso noch erträglich...