Re: Hilfsmittelkatalog Beurteilung MV 860 (Private Krankenversicherungen)

Manu, Samstag, 10.01.2009, 16:58 (vor 5798 Tagen) @ Manu

Ich kann verstehen, dass wir hier nicht zum x-mal die Hilfsmittelkataloge diskutieren können/wollen.

Doch nochmals zu dem letzten Absatz. Es ist ja so, dass immer mal wieder, Tarifbedingungen des selben Tarifes umgeschrieben werden (teils nur redaktionell). Diese werden dann nummeriert. (z.B. 02/05 und dann später 01/09) Ist es so, dass immer die aktuellen Tarifbedingungen für alle in diesem Tarif gelten? Oder, so steht es auf den Versicherungsscheinen...: "gültig in Verbindung mit Tarifbedingungen 02/05"... wenn man 2005 abgeschlossen hat. Schließt man nun 2009 ab gelten die neueren Tarifbedingungen. Also kann es sein, dass nur die Neukunden von evtl. Verbesserungen profitieren, s.o. z.B. Hilfsmittelkatalog? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal manche Änderung in den Tarifbedingungen auch aufgrund des Versicherungsvertragsgesetz gemacht werden mussten. Dieses neue Gesetz gilt doch ab 2009 auch für den Bestand! oder?

Z.b. mussten aufgrund des Gesetzes ( §193) viele Bedingungen angepasst werden, damit im ambulanten und stationären Bereich nicht mehr Selbstbehalt als 5000€ per Tarif möglich sind. Siehe MV 860, hier waren ja theoretisch open end selbstbehalt 25% bei Heil- und Hilfsmitteln, da diese nach oben nicht gedeckelt waren - ist nun mit den neuen Tarifbedingungen erledigt worden (Selbstbehalt auf die Summe begrenzt, die in § 193 VVG genannt ist)


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