Hilfsmittelkatalog Beurteilung MV 860 (Private Krankenversicherungen)

Manu, Donnerstag, 08.01.2009, 20:51 (vor 5803 Tagen)

Der Münchener Verein hat seine Tarife angepasst und dabei auch den Hilfsmittelkatalog verbessert - deutlich besser als der bislang im Forum diskutierte "alte" Katalog. Was meint ihr zu diesem Katalog?

Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) zu 75 %:
Ÿ Als Hilfsmittel gelten:
Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Kompressionsstrümpfe, Leibbinden, orthopädische Maßschuhe
bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 360 EUR je Versicherungsjahr, orthopädische
Schuhzurichtungen;
Geh- und Stützapparate, Rollatoren, handgetriebene Krankenfahrstühle;
Perücken bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 400 EUR bei Folgen einer Bestrahlungsoder
Chemotherapie, Körperersatzstücke (z.B. Prothesen, Epithesen, Kunstaugen);
Sauerstoffversorgung mit Sauerstoff-Konzentratoren, Flüssigsauerstoff, Flaschenversorgung;
Heimdialysegeräte;
Infusions- und Inhalationsgeräte, Absauggeräte;
Milchpumpen bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 50 EUR;
Überwachungsmonitore für Säuglinge;
Elektronische Lesegeräte bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 2500 EUR;
Hörgeräte einschließlich Otoplastik und Erstausstattung mit Batterien;
Sprechhilfen (elektronischer Kehlkopf) einschließlich Erstausstattung mit Batterien;
Blindenstock, Anschaffung und Ausbildung – nicht aber der Unterhalt – eines Blindenhundes;
Inkontinenzartikel nach Operationen, Stoma- und Tracheostomaartikel sowie enterale Ernährung und Zubehör.

Ÿ Darüber hinaus sind weitere Hilfsmittel in den Fällen erstattungsfähig, in denen sie eine lebenserhaltende
Funktion einnehmen, die durch keines der vorgenannten Hilfsmittel oder durch eine andere zur Verfügung
stehende Therapieform gewährleistet werden kann
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Hier zum Vergleich der "alte" Katalog:

Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) zu 75%:
Ÿ Als Hilfsmittel gelten ausschließlich Bandagen, Bruchbänder, Fußeinlagen, Kompressionsstrümpfe,
Hör-, Geh- und Stützapparate, handgetriebene Krankenfahrstühle, Kunstglieder,
Leibbinden, Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).

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Der Münchener Verein sagt, dass dieser bessere Katalog nun auch für die Bestandskunden gilt - geht das einfach so, dass ältere Tarifbedingungen von neueren (besseren) abgelöst werden? und welche AVB gelten, die vom Vertragsabschluss oder die, die später verändert wurden (auch hinsichtich des neuen VVG)

Re: Hilfsmittelkatalog Beurteilung MV 860

Manu, Samstag, 10.01.2009, 16:58 (vor 5801 Tagen) @ Manu

Ich kann verstehen, dass wir hier nicht zum x-mal die Hilfsmittelkataloge diskutieren können/wollen.

Doch nochmals zu dem letzten Absatz. Es ist ja so, dass immer mal wieder, Tarifbedingungen des selben Tarifes umgeschrieben werden (teils nur redaktionell). Diese werden dann nummeriert. (z.B. 02/05 und dann später 01/09) Ist es so, dass immer die aktuellen Tarifbedingungen für alle in diesem Tarif gelten? Oder, so steht es auf den Versicherungsscheinen...: "gültig in Verbindung mit Tarifbedingungen 02/05"... wenn man 2005 abgeschlossen hat. Schließt man nun 2009 ab gelten die neueren Tarifbedingungen. Also kann es sein, dass nur die Neukunden von evtl. Verbesserungen profitieren, s.o. z.B. Hilfsmittelkatalog? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, zumal manche Änderung in den Tarifbedingungen auch aufgrund des Versicherungsvertragsgesetz gemacht werden mussten. Dieses neue Gesetz gilt doch ab 2009 auch für den Bestand! oder?

Z.b. mussten aufgrund des Gesetzes ( §193) viele Bedingungen angepasst werden, damit im ambulanten und stationären Bereich nicht mehr Selbstbehalt als 5000€ per Tarif möglich sind. Siehe MV 860, hier waren ja theoretisch open end selbstbehalt 25% bei Heil- und Hilfsmitteln, da diese nach oben nicht gedeckelt waren - ist nun mit den neuen Tarifbedingungen erledigt worden (Selbstbehalt auf die Summe begrenzt, die in § 193 VVG genannt ist)

Re: Hilfsmittelkatalog Beurteilung MV 860

Manu, Dienstag, 13.01.2009, 11:41 (vor 5798 Tagen) @ Manu

Bitte nochmals kurz um eure Einschätzung zu den o.g. unterschiedlichen Hilfsmittelkatalogen. Nach Auskunft des MV kommt es kalkulatorisch (aufgrund der Ausweitung des Hilfsmittelkatalogs und Festschreibung der Leitstungen für Logopädie und Ergotherapie, auch für Bestandsversicherte) nicht zu Problemen. Anscheinend sei dies eine Art "interner" Katalog, aufgrund dessen "früher" aus Kulanz eh bezahlt worden wäre - nun steht es aber schriflich für alle da! Ergo haben sie diese Kosten nahezu eh schon einkalkuliert gehabt!

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