Soweit, so gut! Jedoch kann ein "Altkunde" der PKV nur bis 30.06.2009 wechseln, um die Altersrückstellung (was falsch ist, hier geht es lediglich um einen Übertragungswert, der hätte im Basistarif gebildet werden können) mitzunehmen. Somit ist warten falsch! Der Sinn der Variante der Mitnahme des Übertragungswertes ist aber oft zu hinterfragen!
Möchte ich diesen Weg gehen, muss ich vorerst in den Basistarif der neuen PKV, dort 18 Monate verbleiben (Bindefrist) und darf dann in einen "richtigen" Tarif der neuen PKV wechseln! Die Optionstarife machen dann ergänzend Sinn, um nicht bei neuer Gesundheitsprüfung nach 18 Monaten durchzufallen... dennoch orientert sich der Basistarif am Höchstbeitrag GKV (ca.640€ mit Pflegeversicherung)...
Welch finanziellen Anreiz habe ich, mich für 18 Monate auf solch ein Beitragsniveau zu begeben + die Kosten für den Optionstarif und lediglich GKV-Leistungen erwarten zu können - für die Möglichkeit einen geringen Übertragungswert von 2- 35 € mtl. später "gutgeschrieben" zu bekommen. Dazu kommt, das die Neuversicherten ab 2009 in der "neuen" Welt einen Zusatzbeitrag für die künftige Übertragung zahlen und der somit gewonnene Übertragungswert wieder verpuffen könnte!
Empfehlung - erst beim Altversicherer Möglichkeiten ausloten. Wenn Wechsel aber dennoch notwendig, dann nicht den Unsinn per Baisitarif! Ab 50 Jahre sowieso kein Thema (meine Meinung!).
Grüße