Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension (Private Krankenversicherungen)
Wilma, Donnerstag, 15.01.2009, 19:25 (vor 5792 Tagen)
Hallo, trifft es zu, dass für eine in der KVdR pflichtversicherte Frau im Falle des Ablebens ihres Ehemannes (Beamter) der doppelte KV-Beitrag in der KVdR auf die Witwenpension zusätzlich zum bisher gezahlten Beitrag zu zahlen ist? Angeblich soll hierauf der volle Beitrag von 15,5 % von der Witwe zusätzlich fällig werden. Eine normale AN-Witwe muss aber nur die Hälfte des Beitrages auf eine Witwenrente zahlen?
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Thomas, Freitag, 16.01.2009, 23:06 (vor 5791 Tagen) @ Wilma
Sie müssen keinen doppelten Beitrag bezahlen, sondern einen Beitrag, der sich an Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit orientiert, und diese bemisst sich an Ihren Einkünften. Durch eine Witwenpension steigen diese nun einmal. Da der Staat auf Pensionen Beihilfe gewährt und keinen Ersatz für die früheren Arbeitgeberanteile an die GKV wie dies die Rentenversicherung tut, müssen Sie diese Anteile - analog zur Betriebsrente - ersetzen, d.h. den vollen Beitragssatz zahlen.
D.h. Sie müssen dann 15,5% bezahlen. Die Beihilfe können Sie aber dann trotzdem nutzen, auch wenn dies in einigen Ländern nur nachrangig nach der Leistung der GKV möglich ist und damit nur etwas bei Zahnersatz oder beim Heilpraktiker bringt.
Ihr Vergleich mit der normalen Arbeitnehmerwitwe ist rechtlich irrelevant, da Pensionen höher als die normale Renten sind, um die vergleichsweise viel höheren Kosten der Krankenversorgung für Beamte und deren Witwen im Alter im Vergleich zur Rentenversicherung bezahlen zu können. Die Rentenversicherung hingegen zahlt weniger Rente, ermöglicht aber eine billige, nie und nimmer kostendeckende Billig-GKV .
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
wilma, Samstag, 17.01.2009, 09:36 (vor 5791 Tagen) @ Thomas
Lieber Thoma, vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Zur finanziellen Leistungsfähigkeit ist allerdings zu sagen, dass diese bei einer Witwenpension nicht höher ist als bei einer gleich hohen Witwenrente. Dass der Staat sich den AN-Anteil für Beamte spart, ist richtig, geht aber zu Lasten der Beamten bzw. der Beamtenwitwe. Zu Ihrer Bemerkung, Pensionen seien höher als Renten, ist festzustellen, dass dies nur zutrifft, wenn man gleiche Bruttolöhne miteinander vergleicht. Es sollte sich herumgesprochen haben, dass bei vergleichbaren Positionen (bzgl. Ausbildung, Erfahrung, Verantwortung) in der freien Wirtschaft viel höhere Einkommen zu erzielen sind, als im ÖD. Verleichen Sie mal die Einkommen eines Amtsleiters eines Sozialamtes einer Kleinstadt mit Verantwortung für Hunderte Mitarbeiter und einem Millionenetat mit einer entsprechenden Position in der freien Wirtschaft. Für letztere wird ein Vielfaches gezahlt.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Czauderna, Samstag, 17.01.2009, 11:44 (vor 5791 Tagen) @ Wilma
Hallo,
die Witwen-Pension stellt einen Versorgungsbezug im Sinne der
Vorschriften es SGB. dar und ist demnach beitragspflichtig.
Alle Renten-, Pensionen, Lebensversicherungen und sonstige
laufende Bezüge aber auch Einmalzahlungen, die im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit (auch von Verstorbenen) gestanden haben sind solche Versorgungsbezüge und demnach beitragspflichtig.
Gruß
Czauderna
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Jochen, Samstag, 17.01.2009, 19:57 (vor 5790 Tagen) @ Wilma
Immer diese Beamten !
Die kriegen 75% Pension des letzten Bruttogehaltes (ohne Obergrenze), können sich das Leben lang für ein paar Euro privat versichern, und jammern im Alter rum, wenn sie ein wenig mehr KV-Beiträge für die ZUSÄTZLICHE Witwenrente ausgeben müssen.
Zur Info: Ein Pensionär, der früher Hauptkommissar, Lehrer in einer Realschule oder Amtsleiter in einem Kuhdorf war, bekommt über 3.300 Euro Pension monatlich. Ich habe nach dem Abitur studiert und zahle seit dem die Höchstbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Wenn ich 2028 in Rente gehe, werde ich max. 2.300 Euro Brutto-Rente bekommen. Zieht man die Inflationsraten der nächsten Jahre ab, kann ich froh sein, wenn ich dann noch 1.800 Euro mit der Kaufkraft von heute bekomme. Das ist nur gut die Hälfte einer durschnittlichen Beamtenpension.
Also bitte Ihr armen Beamten: Hört endlich auf zu jammern.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
wilma, Samstag, 17.01.2009, 21:25 (vor 5790 Tagen) @ Jochen
Lieber Jochen, die Höchstpension beträgt mittlerweile ca. 71 % des letzten Bruttogehaltes, davon gehen (bisher noch höhere als bei Renten) Steuern und die Prämien für die private KV (für beide Ehepartner), die oft die Höchstbeiträge der GKV eines einzelnen AN/Rentners übersteigen , ab. Ein normaler AN, der nur 60 % des letzten Einkommens als Rente bekommt, hat i.R. eine Betriebsrente, im ÖD die Zusatzversorgung im ÖD, sodaß beides zusammen den Betrag von 71 % übersteigt. Die GKV-Beiträge des Rentnerehepaares sind deutlich niedriger als die PKV-Beiträge. In weiten Teilen des ÖD sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld mittlerweile Fremdworte. Die Beamten, die man mangels Streikrecht als rechtlose Staatssklaven bezeichnen muss, erfahren jedes Jahr den Umfang ihrer Gehaltskürzungen oder Arbeitszeitverlängerungen aus der Presse.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
staatssklave, Sonntag, 18.01.2009, 00:07 (vor 5790 Tagen) @ wilma
Deutliche, aber durchaus zutreffende Worte. Ich kann nur für die Abschaffung des Berufsbeamtentums plädieren, auch wenn dies für die Stabilität des Staatswesens nicht förderlich sein dürfte. Dann wären die dämlichen Vorurteile gegenüber Beamten in der unbedarften unwissenden Bevölkerung endlich vom Tisch und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wären nicht der Willkür der abgehobenen Politiker ausgeliefert. Wenn Beamte wegen der Systemunterschiede mal von einer negativen Gesetzesänderung nicht betroffen sind, ist das Geschrei in der Bevölkerung und den Medien groß, bei positiven Gesetzesänderungen, von denen die Beamten gegenüber normalen AN nichts haben, rührt sich nichts. Was haben Beamte z.B. von der im Konjunkturpaket geplanten Beitragsenkung in der GKV durch Steuermittel?
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Thomas, Sonntag, 18.01.2009, 03:41 (vor 5790 Tagen) @ staatssklave
Der Vergleich mit der freien Wirtschaft hinkt, da er irrelevant ist. Wer sich für den Staat als Arbeitgeber freiwillig entscheidet - keiner wir gezwungen oder versklavt - der muss die Nachteile in Kauf nehmen für eine meist bessere Arbeitsplatzsicherheit. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, allerdings in Sektoren, die in der freien Wirtschaft nicht existieren (z.B. Zeitverträge beim Staat an den Universitäten).
Deshalb bitte ich Sie immer nur Beamtengehälter mit Staatsangestelltengehältern zu vergleichen. Wegen der PKV ist im einfachen und mittleren Dienst das Beamtendasein sicherlich nicht mehr attraktiv im Vergleich zum Staatsangestelltendasein, im gehobenen und höheren Dienst kehrt sich das Bild aber um, außer man hat mehr als drei Kinder und eine Hausfrau als Ehemann zu Hause - dann werden die PKV-Beiträge trotz Beihilfe existenzbedrohend.
Aber das wusste jeder Beamte vorher.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
wilma, Sonntag, 18.01.2009, 10:27 (vor 5790 Tagen) @ Thomas
Lieber Thomas, Ihrem Beitrag entnehme ich das Bemühen um ein differenzierende realitätsnahe Betrachtungsweise. Dass jeder Beamte bei Beginn seiner Dienstzeit weiß, worauf er sich eingelassen hat, ist aber leider zu bezweifeln. Insbesondere ging wohl kaum jemand davon aus, mit welcher Hemmungslosigkeit Politiker aller Parteien, getragen von der Antipathie der Bevölkerung gegen die Beamten, in Kürzungsorgien gegenüber den Beamten verfallen würden, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellt. Soweit Sie Ausführungen zum Besoldungsniveau im höheren Dienst machen, könnten Sie Ihre Kenntnisse erweitern, indem Sie unter www.drb.de das aktuelle Kienbaum-Gutachten zur Richterbesoldung nachlesen, unter www.richterbesoldung.de können Sie sich anhand von Musterbeispielen von der Höhe der Richterbesoldung ein Bild machen. Danach liegt die Richterbesoldung weit hinter dem Gehaltsniveau vergleichbarer juristischer Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes. Es hat mittlerweile ein derart niedriges Niveau erreicht, dass eine verfassungswidrige Unteralimentierung vorliegt, gegen die zur Zeit durch Musterklagen des Richterbundes vorgegangen wird.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Monika, Sonntag, 18.01.2009, 11:15 (vor 5790 Tagen) @ wilma
Die armen Richter. Mir kommen schon die Tränen. Jetzt müssen die doch mit rund 5.000 Euro im Monat auskommen und müsen keine Beiträge in die Arbeitslosen- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Ja ja ja, die armen Beamten haben es schon schwer in Deutschland, und vor allen die Hinterbliebenen, die im Schnitt ca. 80% mehr an Pensionen bekommen als die Hinterbliebenen von Rentenempfängern.
Mir geht dieses elende Gejammer der Beamten ziemlich auf den Wecker. Sollen sie doch Ihre Luxus-Altersversorgung genießen; aber bitte nicht noch groß damit angeben und den Neid der normalen Bevölkerung schüren.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Czauderna, Sonntag, 18.01.2009, 11:29 (vor 5790 Tagen) @ Monika
Hallo,
ma.
Man kann an diesem Beispiel sehr schön erkennen wie aus einer
relativ harmlosen Frage eine Art "Glaubenskrieg" entsteht.
Es ging doch nur darum ob auf die Hinterbliebenen-Pension
Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Gruß
Czaudera
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
wilma, Sonntag, 18.01.2009, 17:40 (vor 5789 Tagen) @ Monika
Liebe Monika, Polemik ("elendes Gejammer der Beamten") kann fehlende Argumente nicht ersetzen. Dass Beamte den AN-Anteil an der AloV (1,4 %) nicht zu zahlen haben, ist richtig. Woher Sie allerdings die absurde Annahme haben, dass eine Beamtenpension 80 % höher sei als eine Rente (selbst wenn man gleiche Bruttolöhne miteinander vergleichen würde, was unzulässig ist) ist unbegreifbar. Durch das Abschweifen nichtinformierter Forumsteilnehmer, deren Behauptungen nicht unwidersprochen bleiben konnten, ist die Diskussion in der Tat (wie Czaudera zutreffend feststellt) völlig vom Thema KV abgekommen. Sie, liebe Monika, wird man von ihren Vorurteilen nicht mehr erlösen können, Sie bemühen sich nicht einmal, Argumente andrer aufzunehmen.
Re: Doppelter Beitrag für KVdR auf Witwenpension
Thomas, Montag, 19.01.2009, 00:30 (vor 5789 Tagen) @ wilma
Die Behauptung mit den hohen Pensionen rührt wahrscheinlich von einer/einem besserverdienden Angestellten, die/der über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdient. Dass da ein Bankfilialleiter einer Privatbank nicht mit der Pension eines Ministerialrats mithalten kann, ist klar, da ja nichts für die hohen Einkommensanteile eingezahlt wurde, d.h. diese unversichert blieben.
An meinem Vergleich Filialleiter/Ministerialrat sieht man aber schon, in welche Höhen des Beamtentums man greifen muss, um diese Vorurteile zu bestätigen, da noch nicht einmal mehr Richter und Professoren in 80% der Fälle über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung West verdienen. Daran sieht man zugegebenermaßen, dass der Staat v.a. den höheren Dienst zu schlecht bezahlt und den mittleren und gehobenen zumindest im europäischen Vergleich überbezahlt. Aber das ist ein anderes Kapitel und spiegelt sich ja auch wiederum in freien Wirtschaft in Deutschland in einigen Bereich wieder, man denke nur an die Gehälter der Fließbandarbeiter bei einigen Autokonzeren, die weit über denen von Lehrern aber auch teils über denen von FH-Ingenieuren in diesen Konzernen liegen. Und Lehrer arbeiten definitv mehr in Stunden als ein VW-Arbeiter nach dem alten Haustarifvertrag, um jetzt gleich die Lehrerschelte im Keim zu ersticken.
Da wir aber alle für die Beamten mit unseren Steuern bezahlen, aber nur die Käufer und Aktionäre von VW für die Fließbandarbeiter, geht uns das letztere nur bedingt etwas an, das erstere betrifft aber alle. Damit muss dann ein Beamter wohl leben.