Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte? (Gesetzliche Krankenkassen)
Gisbert Januschek , Freitag, 05.03.2010, 18:19 (vor 5381 Tagen)
Weiß jemand ganz sicher, wonach die Beiträge für einen Beamten, der freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, berechnet werden? Sind es die Bruttolohnbezüge oder werden auch Kapitalerträge mit einbezogen?
Wie ist es, wenn jemand seit 1980 immer in derselben GKV versichert ist? Kann ja sein, dass sich die Vertagsbedingungen die letzten Jahre verändert haben?
Freue mich auf Antwort!
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
GKVler, Freitag, 05.03.2010, 21:21 (vor 5381 Tagen) @ Gisbert Januschek
Sind es die Bruttolohnbezüge oder werden auch Kapitalerträge mit einbezogen?
alle Einnahmen, die zum Leben zur Verfügung stehen
also auch Einnahmen aus Kapitalvermögen
Kann ja sein, dass sich die Vertagsbedingungen die letzten Jahre verändert haben?
nee, Rechtsgrundlage ist nämlich kein Vertrag, sondern das SGB in der jeweils gültigen Fassung
Gruß GKVler
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
gisbert Januschek , Samstag, 06.03.2010, 10:45 (vor 5380 Tagen) @ GKVler
Vielen Dank für den Beitrag. Jetzt ist spannend zu wissen, ab wann sich die Beiträge für Beamte insoweit verändert haben, dass Kapitalerträge auch bemessen werden?
Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich in den 70- er Jahren ja nie freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse eingetreten - sprich ich wäre sofort in die private gegangen. Seit Kindesbeinen - über Vater schon war ich immer in derselben gesetzlichen Krankenkasse - kann ich denn, wenn ich jetzt in die Private wechsle, mir etwas anrechnen lassen?
Außerdem: wie werden die Beiträge bemessen, wenn ich Pensionär bin? Und warum habe ich über die gesetzliche Krankenkasse nie ein Schreiben erhalten, in dem stand, dass es sich verändert?
Gruß
GJanuschek
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Czauderna, Samstag, 06.03.2010, 11:42 (vor 5380 Tagen) @ gisbert Januschek
Hallo,
meines Wissens nach stand nirgendwo geschrieben dass bei den Beamten ausschliesslich die Beamtenbezüge selbst als Beitragsbemessungsgrundlage zu dienen haben. Beamte sind in der GLV genau so zu behandeln wie alle anderen freiwilligen Versicherten, d.g. Kapitalerträge oder Einkommen aus Vermietung und Verpachtung waren für diesen Personenkreis schon immer beitragspflichtig wenn diese Einkünfte angegeben wurden.
Wenn allertdings seitens der Kasse nicht explizit danach gefragt wurde, dann natürlich ging es eben nur nach den Bezügen.
Gruß
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Gjanuschek , Sonntag, 07.03.2010, 08:57 (vor 5380 Tagen) @ Czauderna
Vielen Dank für die Antwort -
Zu 1: "Wenn allerdings seitens der Kasse nicht explizit danach gefragt wurde, dann natürlich ging es eben nur nach den Bezügen."
Was bedeutet das? Liegt es im Ermessen der Kasse, wie sie es regelt. Vor ca. 5 Jahren habe ich bei dem Fragebogen der Kasse, den ich jährlich erhalte, Kapitalerträge eingetragen - diesen habe ich mit der Bemerkung zurückerhalten, dass ich Kapitalerträge nicht eintragen muss - liegt es also im Ermessen der Kasse.?
Die Kasse hat mich nie daraufhingewiesen, dass ich Kapitalerträge eintragen muss.
2. Werden die GKV bei leeren Kassen ab jetzt mehr auf Kapitalerträge achten?
3. Wie kann ich vorgehen, wenn ich ab jetzt die Kapitalerträge eintragen will, es aber natürlich vermeiden möchte, hohe Nachzahlungen leisten zu müssen?
Gruß
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Kitty, Freitag, 05.03.2010, 21:38 (vor 5381 Tagen) @ Gisbert Januschek
§ 240 SGB V i.V.m. den "Einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)" des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Google ist dein Freund....
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
Gisbert januschek , Samstag, 06.03.2010, 10:48 (vor 5380 Tagen) @ Kitty
Vielen Dank für den Beitrag. Jetzt ist spannend zu wissen, ab wann sich die Beiträge für Beamte insoweit verändert haben, dass Kapitalerträge auch bemessen werden?
Wenn ich das vorher gewusst hätte, wäre ich in den 70- er Jahren ja nie freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse eingetreten - sprich ich wäre sofort in die private gegangen. Seit Kindesbeinen - über Vater schon war ich immer in derselben gesetzlichen Krankenkasse - kann ich denn, wenn ich jetzt in die Private wechsle, mir etwas anrechnen lassen?
Außerdem: wie werden die Beiträge bemessen, wenn ich Pensionär bin? Und warum habe ich über die gesetzliche Krankenkasse nie ein Schreiben erhalten, in dem stand, dass es sich verändert?
Gruß
Re: Bemessungsgrundlage Beitrag GKV für Beamte?
ratte1, Sonntag, 07.03.2010, 21:16 (vor 5379 Tagen) @ Gisbert januschek
Hallo,
bei allem Verständnis für Ihre Verärgerung: Es kann doch wohl nicht ihr Ernst sein, dass Sie erwarten, dass sich in der gesetzlichen Krankenversicherung in 30 Jahren nichts ändert.
Natürlich wird es hier immer auch Änderungen geben, sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der Einnahmenseite. Leistungen wie das Sterbegeld, Zuschüsse zur Brille usw. sind weggefallen, andere Leistungen beschränkt, Zuzahlungspflichten eingeführt worden, neue Leistungen wie Hospizbehandlungen neu eingeführt.
Beitragssätze haben sich verändert und natürlich auch die Bemessungsgrundlagen für die Beiträge.
Davon abgesehen wurde bis zum 31.12.2008 die Details der Beitragserhebung bei freiwillig Versicherten in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Seit 01.01.09 haben wir den Gesundheitsfond und damit ein einheitliches Vorgehen aller KK.
Mein Verständnis für eine Aussage: Wenn ich das in den 70er Jahren gewusst hätte.. geht gegen Null.
Mit freundlichen Grüßen
Ratte1