Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? (Private Krankenversicherungen)
Grundsätzlich ensteht aus einer Witwenpension ein eigener Beihilfeanspruch.
Durch das Durcheinander in den unterschiedlichen Beihilfe- und Pensionsreglungen des Bundes, der Länder und öffentlichen Körperschaften, würde ich Sie doch bitten, sich an die für Ihren Vater zuständige Beihilfestelle und v.a. an das entsprechende Versorgungsamt (Es bekommen nämlich nicht alle Beamtenwitwen Pensionen, schließlich ist eine Pension eine Alimentierung und kein Versicherungsvertrag!) zu wenden. Diese Ämter beantworten Ihre Fragen sehr schnell und zuverlässig in Bezug auf die heute herrschende Rechtslage. Dass sich das immer ändern kann, ist auch klar.
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- Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? -
Gast,
18.01.2009, 17:11
- Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? -
Thomas,
19.01.2009, 00:38
- Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? -
Gast,
19.01.2009, 17:55
- Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? - K. Alster, 30.07.2009, 16:07
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Gast,
19.01.2009, 17:55
- Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? - lanew, 05.10.2009, 15:15
- Re: Beamtenwitwe - Beihilfeanspruch bei eigenem Einkommen? -
Thomas,
19.01.2009, 00:38