privat versichert u. Hartz IV (Private Krankenversicherungen)
Guten Tag,
erbitte Auskunft zu folgender Situation.
Eheman privat versichert, Ehefrau u.U. in absehbarer Zeit in
Hartz IV. Ehefrau soll in ihrer Krankenkasse weiterhin freiwillig
mit Kind versichert sein. Gibt es hierzu eine Berechnungsgrundlage?
Herzlichen Dank!
Re: privat versichert u. Hartz IV
Da es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt wird der Ehemann seinen PKV-Status verlieren und die gesamte Familie pflichtig! Es sei denn der Mann verdient zuviel... dan bekommt die Frau auch kein Hartz IV...
Re: privat versichert u. Hartz IV
....vielen Dank für die Antwort. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Die Ehefrau wäre ohne Einkommen ( nicht in
Hartz IV) Meine bisherigen Informationen lauten wiefolgt:
Freiwillige Versicherung von Ehefrau u. Kind sind in der bisherigen Kasse wohl unter folgenden Vorraussetzungen möglich:
Ales Grundlage wird die Hälfte des Einkommens des Ehemanns - max. die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze,
abzgl. eines Freibetrags für das Kind (höhe ist mir leider nicht bekannt) Von dieser Summe werden dann 15,5% bzw.14,9% als Beitrag erhoben.
Für eine Antwort wäre ich sehr verbunden.
Re: privat versichert u. Hartz IV
Steres...
somit haben Sie sich Ihre Frage selbst beantwortet :)
Viele Grüße!
Re: privat versichert u. Hartz IV
Ein Anteil bei der Beitragsbemessung wird nur abgezogen, wenn das Kind versicherungsfrei ist, d.h. du als Vater über der Jahresentgeltgrenze verdienst - ansonsten gibt es keinen Abzug für das Kind.
https://www.gek.de/x-medien/dateien/sonstiges/GEK-Info-Einheitliche-Grundsaetze-Beitragsbemessung-freiwilliger-Mitglieder.pdf
Findest Du in §4 Abs.4