Benachteiligung von PKV-Versicherten durch das Konjunkturpaket II (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum,
ich bin Angestellter und Privat versichert. So wie ich das geplante Konjunkturpaket II verstanden habe, soll durch Steuermittel der Beitrag zur GKV um 0,6% gesenkt werden (je zur Hälfte Arbeitgeber und Arbeitnehmer).
Wenn ich richtig rechne bedeutet das Folgendes:
- GKV-Versicherte bekommen max. 11,03 Euro (0,3% von 3.675 Euro) monatlich aus Steuergeldern geschenkt.
- Arbeitgeber bekommen für jeden GKV-Versicherten max. 11,03 Euro (0,3% von 3.675 Euro) monatlich aus Steuergeldern geschenkt.
- PKV-Versicherte bekommen keinen Zuschuss vom Steuerzahler.
- Arbeitgeber zahlen zukünftig PKV-Versicherten einen um 11,03 Euro (0,3% von 3.675 Euro) reduzierten monatlichen Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung, da sich der durchschnittliche Beitragssatz ja auch um 0,6% verringern wird.
Unter dem Strich bedeutet das, dass ich als Privat Versicherter Angestellter monatlich um 22,06 Euro gegenüber meinen GKV-versicherten Kollegen benachteiligt werde. Für die Gegenfinanzierung der Steuerzuschüsse darf ich aber ebenfalls bezahlen.
Wer hat diese Ungerechtigkeit verbrochen? Gibt es schon Klagen beim Bundesverfassungsgericht? Oder habe ich alles nur falsch verstanden?
Viele Grüße und trotzdem noch ein schönes Wochenende
Torsten
Re: Benachteiligung von PKV-Versicherten durch das Konjunkturpaket II
Die Versicherung in der PKV ist doch freiwillig. Und auch nur für Besserverdiener möglich. Eine Verletzung des GG ist daher wohl kaum annehmbar.
Re: Benachteiligung von PKV-Versicherten durch das Konjunkturpaket II
Die PKV ist nicht für alle Berufsgruppen freiwillig. Es gibt eine "privilegierte" Berufsgruppe, die in der KV die übrigen quersubventioniert.
Re: Benachteiligung von PKV-Versicherten durch das Konjunkturpaket II
Jeder kleine Beamte und viele Selbstständige bzw. Ich-AG"s sind in der PKV-Versichert. Wenn diese vom Staat gewollte Ungleichbehandlung wirklich gesetzeskonform ist, musste es eigentlich ein Sonderkündigungsrecht für PKV-Versicherte in die GKV geben, da der Staat die Rahmenbedingungen einseitig geändert hat.