Re: Mehrere gleichzeitige (Probe-)Anträge bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)

Christian @, Mittwoch, 28.01.2009, 20:21 (vor 5779 Tagen) @ Dominik

Heieiei...!
Mit Verlaub, ein wenig den Grips bemühen hilft...

Dann drücke ich mich noch einmal genauer aus:

"Die rechtsverbindliche Angebotsabgabe nach Antragstellung ist das entscheidende, nicht die Antragstellung."

Wobei sich die frage stellt, wie hoch denn überhaupt die wahrscheinlichkeit ist, dass das es ein Versicherer heraus bekommt, wenn Sie dem Vericherer nicht gerade auf die Nase binden & Ihr Arzt in seinen Unterlagen nicht explizit was vermerkt hat, wie: "Ärztlicher Befundbericht für die private KV XL"...


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