Mehrere gleichzeitige (Probe-)Anträge bei Öffnungsaktion (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Ich habe im Forum gelesen, dass die Öffnungsaktion nur beim ersten Versicherer, bei dem ein Antrag gestellt wird, zum tragen kommen kann. Wie sieht es jedoch mit einer _gleichzeitigen_ (Probe-)Antragstellung bei mehreren Versicherern aus? Ist diese unschädlich? Wo kann ich eigentlich die genauen Regularien zu dieser "Erstantragsregelung" finden? Bisher war meine Rechersche leider nicht erfolgreich.
Danke!
Re: Mehrere gleichzeitige (Probe-)Anträge bei Öffnungsaktion
Hallo!
Die Angebotsabgabe des Versicherers ist das entscheidende, nicht die Antragstellung. Damit erübrigt sich Ihre Frage.
Die Info zu den Regularien werden Sie wohl am einfachsten auf Nachfrage beim PKV-Verband bekommen.
Als Anwärter hätten Sie allerdings keinen Anspruch auf Kontrahierung...
Re: Mehrere gleichzeitige (Probe-)Anträge bei Öffnungsaktion
Hallo!
Das verunsichert mich nun doch etwas. Heißt das, dass ich nichteinmal z.B. per Mail nach Angeboten (also Preisen, Tarifen) fragen darf? Dazu fülle ich ja noch gar nichts aus oder dergleichen.
Re: Mehrere gleichzeitige (Probe-)Anträge bei Öffnungsaktion
Heieiei...!
Mit Verlaub, ein wenig den Grips bemühen hilft...
Dann drücke ich mich noch einmal genauer aus:
"Die rechtsverbindliche Angebotsabgabe nach Antragstellung ist das entscheidende, nicht die Antragstellung."
Wobei sich die frage stellt, wie hoch denn überhaupt die wahrscheinlichkeit ist, dass das es ein Versicherer heraus bekommt, wenn Sie dem Vericherer nicht gerade auf die Nase binden & Ihr Arzt in seinen Unterlagen nicht explizit was vermerkt hat, wie: "Ärztlicher Befundbericht für die private KV XL"...