Anwartschaft auf private Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ich habe seit 1992 eine private Krankenhauszusatzversicherung (2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung) bei der Vereinten (seit 2003 Allianz). Mitte 2000 habe ich diese auf Anwartschaft gestellt, da ich in Erziehungsurlaub gegangen bin und mein Gehalt weggefallen ist. Auf eine Befristung dieser Anwartschaft wurde bewusst verzichtet, da noch nicht abzusehen war, wann und in welchem Umfang ich wieder anfangen würde zu arbeiten. Es wurde damals mündlich ausdrücklich vereinbart, dass die Anwartschaft unbefristet gilt, bis ich mich entschließe, die Versicherung wieder aufleben zu lassen. Dies wollte ich nun tun und musste leider erfahren, dass ich die Versicherung nur auf Basis einer erneuten Gesundheitsprüfung (mit allen Nachteilen) aufleben lassen kann. Das Eintrittsalter bleibt dabei allerdings erhalten. Meine Frage: Ist es in Ordnung, dass ich erneut Angaben zur Gesundheit machen muss, obwohl mir damals der Endzeitpunkt der Anwartschaft freigestellt wurde? Hätte die Versicherung nicht irgendwann nachfragen müssen, ob der Grund für die AnW noch gilt, da es ja offensichtlich ungewöhnlich ist, eine unbefristete AnW über so viele Jahre abzuschließen? Spätestens aber als mein Vertrag von der Vereinten auf die Allianz gewechselt hat? Mich ärgert, dass ich in dem Glauben gelassen wurde, dass ich selbst ohne schädliche Wirkung den Zeitpunkt des Wiederauflebens frei bestimmen kann, während die Versicherung munter meine Anwartschaftsbeiträge (ohne Leistungen) einkassiert hat. Mir war nicht bewusst, dass bei Wegfall des ursprünglichen Grundes für die Anwartschaft (hier Erziehungsurlaub) automatisch die AnW endet. In meinen Unterlagen kann ich nichts darüber finden, dass in diesem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung verlangt werden kann. Eine Anwartschaft ist ja gerade dazu da, den Status (Eintrittsalter, Leistungsumfang) zu erhalten, den man bei deren Abschluss hatte. Wahrscheinlich muss ich noch froh sein, dass wenigstens das Eintrittsalter erhalten bleibt....Danke im voraus.
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