Re: Reha-Leistungen und Anschlussheilbehandlung (Private Krankenversicherungen)

Nina, Donnerstag, 12.02.2009, 23:50 (vor 5764 Tagen) @ Gast

In den AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) ist der Ausschluss geregelt. Unter § 5 d heißt es: Keine Leistungspflicht besteht "für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht".
Manche Unternehmen haben ihre AVB zum Vorteil des Kunden modifiziert - einfach mal in den AVB des jeweiligen Unternehmens nachlesen - bzw. ggf. im Tarif.


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