PKV bei Baby mit Herzfehler (Private Krankenversicherungen)

Martin @, Donnerstag, 12.02.2009, 23:29 (vor 5764 Tagen)

Hallo,
am 01.02.2009 wurde mein Sohn geboren. Mit dem U1-Bericht (ohne Auffälligkeiten) bin ich (Beamter, Ba-Wü,) sofort zur Versicherung und hab eine PKV für meinen Sohn beantragt. Diese wurde inzwischen policiert (Kontrahierungszwang). Beim beantragten Krankenhaustagegeld, die ich nicht habe, musste nochmals ein Formular ausgefüllt werden. Zwischenzeitlich fand die U2 statt, bei der ein kleines VSD (Ventrikelseptumdefekt, = kleines Loch im Herz) gefunden wurde. Da der Arztbrief und die Beantwortung des Formulars sich überschnitten haben, wurde die Erkrankung nicht angegeben. Laut Arzt wird dieses Loch in 6 Wochen mit höchster Wahrscheinlichkeit von selbst verwachsen sein, eine Nachuntersuchung wurde bereits vereinbart.
Was soll ich jetzt machen?
1. Nachmelden ? Besteht überhaupt eine Aussicht auf Aufnahme?
2. Nachuntersuchung abwarten und dann nachmelden? Evtl. ist das Loch, wie der Arzt meint, verwachsen und mein Sohn gilt als gesund?
3. Verschweigen ? Wenn es rauskommt, ist dann die gesamte Vers. in Gefahr oder nur das TG ?
4. ???

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß
Martin

Re: PKV bei Baby mit Herzfehler

Gast25, Freitag, 13.02.2009, 10:21 (vor 5764 Tagen) @ Martin

Hallo,

nachmelden - in der Kindernachversicherung besteht innerhalb des Geburtsmonats Annahmezwang!

Grüße

Re: PKV bei Baby mit Herzfehler

Philipp, Freitag, 13.02.2009, 13:39 (vor 5764 Tagen) @ Gast25

Nein, das stimmt nicht. Dies gilt nur für die Tarife die auch vom Elternteil versichert sind !

Re: PKV bei Baby mit Herzfehler

Thomas, Freitag, 13.02.2009, 17:51 (vor 5763 Tagen) @ Philipp

Rechtlich müsste dies nachgemeldet werden, wird ja eh mit der nächsten Rechnung auffliegen. So oder so wird die TG-Versicherung bei dieser Diagnose abgelehnt bzw. aufgekündigt und kann dann erst nach Verheilen des Loches neu abgeschlossen werden.

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