Kann Leistungsausschluss aufgehoben werden? (Private Krankenversicherungen)

Manuel @, Freitag, 13.02.2009, 17:34 (vor 5763 Tagen)

Hallo,
Bin Beamter und wechselte vor drei Jahren meine PKV von der Central zur DBV Winterthur.

Bei Vertragsabschluss musste ich einen Leistungsausschluss für mein rechtes Knie unterschreiben, weil ich mir beide Kreuzbänder gerissen hatte.

Mittlerweile sind drei Jahre vergangen, die aus einem Verkehrsunfall entstandenen Folgen im rechten Kniegelenk sind komplett und folgefrei ausgeheilt.

Nun zu meiner Frage:
Ist es möglich, dass der damals vereinbarte Leistungsausschluss aufgrund meiner Knieverletzung nach einer gewissen Zeit aufgehoben werden kann?

Ein Wechsel in den Basistarif kommt nicht in Betracht.

Vielen Dank für die Hilfe!

Re: Kann Leistungsausschluss aufgehoben werden?

Gast, Freitag, 13.02.2009, 17:50 (vor 5763 Tagen) @ Manuel

§ 41 VVG

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