Re: Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
schwierig, aber zumindest theoretisch nicht ganz unmöglich.
Fordern Sie bei Ihrer GKV-Kasse einen Antrag auf Familienversicherung für Ihren Ehemann an.
Stellen Sie diesen Antrag und geben (wahrheitsgemäss) an dass er bisher in der PKV war, aber nun arbeitslos ist und über keine
regelmässigen Bezüge über 345,00 € mtl. verfügt. Die Abfindung erwähnen Sie nur wenn explizit danach gefragt wird.
Da es erstmal nur um Ihren Ehemann geht erwähnen Sie die selbstversicherten Kinder auf diesem Antrag nicht.
Wenn der Antrag für Ihren Ehemann durch ist, erst dann beantragen Sie bei der Kasse die Familienversicherung für die Kinder.
Wenn das Arbeitsamt dann mit Arbeitslosengeld einsetzt gibt Ihr
Ehemann seine GKV-Kasse an und die Sache ist erledigt.
Sollte die Kasse nach der Abfindung fragen und deshalb eine
Familienversicherung ablehnen ist immer noch Hoffnung in Sicht.
Für die Familienversicherung handelt es sich hier um eine einmalige Zahlung (dazu gibt es, meine ich, sogar eine brandneue Rechtsprechung), das bedeutet Ihr Ehemann hat keine regelmäßigen Einkünfte (Kapitalerträge aus der Abfindung sind allerdings lfd. Einkünfte) da die Abfindung nicht auf einzelne Monate verteilt werden dürfen.
Gruß
Czauderna
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- Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug -
kasch,
17.02.2009, 10:58
- Re: Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug -
Alexander Weinstein,
22.02.2009, 16:24
- Re: Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug - Moni, 22.02.2009, 17:22
- Re: Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug -
Czauderna,
22.02.2009, 17:53
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kasch22,
23.02.2009, 09:42
- Re: Wechsel von PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit ohne ALG Bezug - Czauderna, 23.02.2009, 12:14
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kasch22,
23.02.2009, 09:42
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Alexander Weinstein,
22.02.2009, 16:24