Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif (Private Krankenversicherungen)

Cat65 @, Montag, 23.02.2009, 13:05 (vor 5754 Tagen)

Ich seit etlichen Jahren in der PKV. Da ich vor 4 Jahren kurz arbeitslos war und nicht in die GKV wollte, habe ich mich dauerhaft freistellen lassen.

Jetzt gibt es ja die Möglichkeit des Basistarifs - finde ich interessant, um den Beitrag im Rentenalter zu reduzieren. Jetzt habe ich gehört, dass Altverträge nur im ersten Halbjahr 09 in den Basistarif unter Beibehaltung der Altersrückstellung wechseln können. Danach nicht mehr? Eine Möglichkeit soll sein, innerhalb der PKV in einen anderen Tarif zu wechseln, damit die Wechselmöglichkeit bestehen bleibt. Stimmt das? Würde auch ein Wechsel in einen anderen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung dafür ausreichen?

Herzlichen Dank im voraus.

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

Bodi, Dienstag, 24.02.2009, 18:27 (vor 5753 Tagen) @ Cat65

Nach dem ersten Halbjahr 2009 ist ein Wechsel in den Basistarif bei Altverträgen nur unter weiteren Bedingungen möglich (d.h. Alter ab 55 Jahren oder Rentenbezieher oder bedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches II oder XII).
Grundsätzlich ist der Basistarif sehr teuer (570 EUR + Pflegeversicherung, selbst wenn aus dem Altvertrag hohe Altersrückstellungen vorhanden sind).

Ein Wechsel in die "neue Tarifwelt" unter Mitnahme der Altersrückstellungen bei der eigenen PKV ist möglich. Aber wegen der Portabilität der Altersrückstellungen wäre dies auch mit zusätzlichen Kosten (höheren Prämien) verbunden. Und: Beim Wechsel des PKV-Unternehmens verfallen die Altersrückstellungen aus dem Altvertrag.

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

PKV-Kenner, Dienstag, 24.02.2009, 18:30 (vor 5753 Tagen) @ Cat65

Halb richtig und halb falsch! Wenn Sie in einen Basistarif unter Berücksichtigung des Übertragungswertes wechseln wollen, muss das bis 30.06.2009 geschehen!

Warum aber die Versicherungsgesellschaft wechseln, wenn Sie den "überall" bekommen? Für "Altkunden" empfehle ich nicht den Wechsel in den Basistarif. Schauen Sie vordergründig, ob Sie innerhalb Ihrer Gesellschaft in einen richtigen, anderen PKV-Tarif wechseln können! Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung ist eventuell günstig für den Zahlbeitrag, jedoch rechnet sich in der Regel eine hohe SB für Leistungsanfällige Kunden nicht (ob ich Leistungen selbst, oder über den höheren Beitrag zahle ist letztendlich egal!!!).

Sollte keine vernünftige Lösung angeboten werden können, dann bitte den Standardtarif ST, der ist in der "alten" Welt und besser kalkuliert - nicht Basistarif!

Genaue Vor- und Nachteile verschafft Ihnen ein guter Berater! Davon gibts, speziell für PKV, leider nur sehr Wenige!!!

Grüße

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

Cat65 @, Dienstag, 24.02.2009, 18:45 (vor 5753 Tagen) @ PKV-Kenner

Vielen Dank für die Antworten. Aber ich scheine mich nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben.

Ich will derzeit nicht die Gesellschaft wechseln - u.a. aufgrund der bereits genannten Nachteile.
Ich möchte mir nur die Möglichkeit sichern, in Zukunft in den Basistarif wechseln zu können - ohne bedürftig, Renter etc. zu sein. Und der Basistarif bei meiner PKV wird mit Sicherheit nicht teurer sein als mein derzeitiger Tarif ...

Darüber hinaus bin ich trotzdem verwundert über Ihre Info, dass Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft verfallen würden. Dem ist m. E. nichts so - dafür wurden ja die Änderungen gemacht. Es scheint nur, dass die Gesellschaften irgendwelche Verwaltungskosten hervorzaubern und so die Einsparung weg ist.

Auch kann ich der Aussage, dass eine höhrer SB keine Vorteile bringt, nicht zustimmen. Wenn ich wenig Leistung beziehe, bringt das unter dem Strich schon etwas.

Aber es wäre schön, wenn jemand auf meine Frage eine Antwort wüsste. Herzlichen Dank.

Grüsse

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

PKV-Freund, Dienstag, 24.02.2009, 22:13 (vor 5752 Tagen) @ Cat65

Hallo Cat65.
In Ihrem ersten Post sagten Sie, dass Sie die Möglichkeit des Basistarifs interessant erachten, um die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren. Wie "PKV-Kenner" bereits ansprach, wäre hier der sog. "Standardtarif für Rentner" die richtige Lösung, nicht der Basistarif.
In Ihrem letzten Post sagten Sie jedoch, dass Sie auch ohne bedürftig/Rentner zu sein in den Basistarif wechseln möchten.
Derzeit beträgt der Beitrag im Basistarif ca. 570€. Sie sagten, dass der Basistarif nicht teurer sein würde als Ihr aktueller Tarif. Dann gehe ich davon aus, dass Ihr aktueller Tarif auch ein wesentlich besseres Leistungsniveau bietet. Falls es bei Ihrer Gesellschaft keinen Tarif geben sollte, der für Sie günstiger als der Basistarif mit 570€ bei "etwa GKV-Leistungsniveau" wäre, würde ich mir ernsthaft Gedanken machen...
Um Ihren Wunsch, doch jederzeit in den Basistarif wechseln zu können zu berücksichtigen, könnte ich mir vorstellen, dass Sie auf Anfrage auch in Ihrem bisherigen Tarif in die "neue Welt" wechseln können. Dadurch erwerben Sie sich m.E. die Möglichkeit jederzeit in den Basistarif zu wechseln. Apropo, die Mitnahme von Alterungsrückstellungen in den Basistarif ist in den meisten Fällen ohnehin wenig hilfreich, da die Rückstellungen nicht auf den gedeckelten Höchstbeitrag angrechnet werden, sondern auf den eigentlich gemäß des Alters zu zahlenden Beitrag.
Abschließend bliebe zu bemerken, wer in den Basistarif umsteigt, muss an sein PKV-Untemehmen Altersrückstellungen in Höhe von drei Monatsbeiträgen für fiktive Provisionen und Abschlusskosten abgeben.
Gruß PKV-Freund

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

PKV-Kenner, Dienstag, 24.02.2009, 22:16 (vor 5752 Tagen) @ Cat65

Die höhere SB rechnet sich nur bei "Lesitungsfreiheit"... eine Garantie????

Sie haben jederzeit, ab dem 60 Lj. als "Altkunde" in den Standardtarif zu wechseln! Der ist "sowas" wie der Basistarif, unterliegt aber nicht den neuen Spielregeln! Den gab es schon immer und der hat keine Versichertengemeinschaft durch zwangsaufgenommene Schwerkranke !!!

Also Finger weg von Basis... ST ist die "Lösung"!

Re: Altvertrag PKV - Wechsel in Basis-Tarif

PKV-Freund, Dienstag, 24.02.2009, 22:57 (vor 5752 Tagen) @ PKV-Kenner

Nicht ganz korrekt. Versicherungsfähig im Standardtarif der PKV sind Personen, die:

- das 65. Lebensjahr vollendet haben und mind. 10 Jahre in der PKV versichert waren

- das 55. Lebensjahr vollendet haben, das Einkommen unter der JAEG liegt und mind. 10 Jahre in der PKV versichert waren

...unter bestimmten Voraussetzungen auch vor dem 55.Lebensjahr bei Bezug einer Rente aus der Gesetzlichen Rentenvers., wenn 10 Jahre PKV versichert und Einkommen unter der JAEG.

Gruß PKV-Freund

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