Krankentagegeld - PKV zahlt nicht! (Private Krankenversicherungen)

Michael @, Donnerstag, 26.02.2009, 16:29 (vor 5750 Tagen)

Hallo zusammen !!

Folgendes Problem:

Meine PKV will mir Krankentagegeld erst ab der 6 Woche bezahlen, obwohl ab dem 22. Tag versichert! Die
Lohnfortzahlung betrug 6 Wochen. Aber ich bezahle doch auch die Beiträge seit Jahren für die Krankentagegeldversicherung
ab dem 22.Tag?

Hat meine PKV dazu Recht? Wenn ja - kann ich die gezahlten Beitragsdifferenzen der letzten Jahre zurückfordern? Der
Beitrag für Krankentagegeld ab 43.Tag ist ja wesentlich günstiger

Vielen Dank für Eure Bemühungen

micha2412

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

PKV-Kenner @, Donnerstag, 26.02.2009, 19:28 (vor 5750 Tagen) @ Michael

Ein typischer Fall von Falschberatung?

Waren Sie einmal selbständig? Sind Sie gesellschaftsführender Gesellschafter gewesen ??? Warum wurde das Krankentagegeld bereits ab dem 22. Tag vereinbart?

Im Prinzip handelt Ihre PKV korrekt. Es gibt ein Bereicherungsverbot per Gesetz.. sprich bei Lohnfortzahlung ist eine zusätzliche Leistung per Krankentagegeldversicherung hinfällig. Die springt ein, wenn kein Lohn mehr fortgezahlt wird. Daher meine Frage!

Ich kann mir den falschen Tarif nur mit einer "anderen" Vorgeschichte vorstellen! Dann wäre eine Tarifänderung bei Statuswechsel fällig gewesen (z.B. Wechsel als Selbständiger zum Angestellten...)

Fazit: Ihre Gesellschaft reagiert richtig! Sollten Sie einen falschen (zu hohen) Beitrag für einen "falschen" Tarif zahlen müßten Sie prüfen...

Ihr Makler, Berater usw. sollte für eine Falschberatung haftbar sein (wenn nachweisbar - das "Problem"). Haben Sie nicht gemeldet, das sich was ändert - Pech! Wobei? Ein Minderbeitrag von vielleicht 20€ pro Monat stellt mich schon vor die Frage, ob ein Berater bei "DEM SCHADEN" wirklich zu verklagen ist - Kosten/Nutzen...

Gern mehr per Mail!

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

Gast @, Donnerstag, 26.02.2009, 20:12 (vor 5750 Tagen) @ Michael

Ich denke hier hat jemand einen Fehler bei Abschluss der Versicherung gemacht. Hat Ihnen ein Vertreter zu dieser Variante geraten bzw. abgeraten? Warum wollten Sie denn ab dem 22. Tag ein Krankengeld bekommen, wenn Sie doch noch volle Lohnfortzahlung hatten? Soweit mirt bekannt, darf man sich mit dem Tagegeld nicht wirtschaftlich übervorteilen, also mehr Geld erhalten als man eigentlich verdient hat - daher finde ich das die Versicherung da keinen Fehler macht. Aber sicherlich hätte die Versicherung bei Antragstellung auch schon das mit dem Tagegeld feststellen können und rückfragen können! Eine Rückforderung der Beiträge sehe ich aber ebenfalls als aussichtslos an, sorry.

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

Michael @, Freitag, 27.02.2009, 11:18 (vor 5750 Tagen) @ PKV-Kenner

Erstmal Danke für die Antwort, wenn auch leider nicht befriedigend...

Ja, ich bin geschäftsführender Gesellschafter. Habe diese PKV damals online abgeschlossen, da kamen keine Fragen nach Lohnfortzahlung etc.

Was mache ich denn nun am besten?

Re: Krankentagegeld - PKV zahlt nicht!

B-Rater, Freitag, 27.02.2009, 14:21 (vor 5750 Tagen) @ Michael

"...Habe diese PKV damals online abgeschlossen..."

ohne gehässig sein zu wollen...
...aus Fehlern lernt man.

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