Re: Zeitpunkt Kind in der privaten Krankenversicherung (Private Krankenversicherungen)

Weinstein Alexander @, Samstag, 28.02.2009, 12:14 (vor 5749 Tagen) @ Sven

Hallo, sofern Sie innerhalb von 2 Monaten nach Geburt Ihr Kind bei der PKV "nachversichern", ( es also der PKV melden ) gilt Annahmezwang gleich welcher Gesndheitszustand für den Versicherer und Ihr Kind ist rückwirkend "vom ersten Atemzug" an versichert.

MFG

Alexander Weinstein


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